Urteil

PID ist generell keine Kassenleistung

Die Präimplantationsdiagnostik ist generell keine Leistung der GKV - auch, wenn mit ihr vermieden werden soll, schwere Erbkrankheiten an das Kind weiterzugeben. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Veröffentlicht:

KASSEL. Eltern haben kein "Recht auf ein gesundes Kind". Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine Präimplantationsdiagnostik (PID) bezahlen, damit erbkranke Embryonen aussortiert werden können, wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied.

Der Kläger hat einen Gendefekt, der eine vererbliche Gefäßerkrankung des Gehirns verursacht, die zerebrale autosomal dominante Arteriopathie mit subkortikalen Infarkten und Leukoenzephalopathie (CADASIL). Folge der Krankheit können eine frühe Demenz oder auch Schlaganfälle sein.

Um ein Kind zu bekommen, hatte der Mann sich daher mit seiner Frau für eine künstliche Befruchtung mit PID entschieden. Für vorbereitende Maßnahmen in Deutschland gab das Paar 480 Euro aus, zwei erfolglose Behandlungszyklen in Brüssel kosteten knapp 21.600 Euro.

Mit seiner Klage verlangte der Mann von seiner Kasse Erstattung dieser Kosten sowie eine Kostenzusage für zwei weitere Zyklen. Vor dem BSG betonte sein Anwalt, das Paar habe "ein Recht auf ein gesundes Kind". PID und IVF seien da eine weitaus mildere Möglichkeit als eine rechtlich zulässige Abtreibung.

Die Barmer GEK wollte jedoch die PID nicht bezahlen und verweigerte auch einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung. Die PID sei "weltweit rechtlich und ethisch erheblich umstritten", betonte der Vertreter der Krankenkasse vor dem BSG. Eine Kostenübernahme ohne klaren gesetzlichen Auftrag scheide daher aus.

Das BSG wies nun die Klage ab und gab der Krankenkasse Recht. Laut Gesetz müsse sie nur Behandlungen bezahlen, die der Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen. Das Paar sei aber nicht unfruchtbar. Daher müsse die Kasse keinen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung bezahlen - ohnehin nicht bei einer Behandlung im Ausland.

Für eine PID müssten die Krankenkassen generell nicht aufkommen. Sie diene allein der Verwerfung bestimmter befruchteter Embryonen. Ziel sei die "Vermeidung zukünftigen Leidens eines eigenständigen Lebewesens, nicht aber der Behandlung eines vorhandenen Leidens", erklärten die Kasseler Richter zur Begründung. Das aber gehöre nicht zum Leistungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

In einem anderen Zusammenhang hatte 2012 auch das Landessozialgericht Essen Eltern das "Recht auf ein gesundes Kind" abgesprochen. Danach müssen die Krankenkassen keine Untersuchungen bezahlen, die einer Schwangeren Aufschluss über vererbte Krankheiten geben.

Es sei nicht Aufgabe der Krankenversicherung, die Voraussetzungen für eine Abtreibung zu klären, befanden hier die Essener Richter. (mwo)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar zum PID-Urteil: Am Ende der Gesetzgeber

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen