PKV-Patienten müssen länger auf Termin warten

BERLIN (fst). Die Wartefristen von GKV- und PKV-Versicherten beim Arzt gleichen sich an.

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Der BKK Bundesverband hat - wie schon im Jahr 2008 - 6000 Bürger nach ihren Erfahrungen mit Wartezeiten befragt. Der Zeitraum zwischen Terminvereinbarung und Arztbesuch hat sich für GKV-Versicherte ohne akute Beschwerden von 26 auf 25 Tage verkürzt.

Verlängert hat sich dagegen die Frist für Privatversicherte, und zwar von zwölf auf 17 Tage. Akut Erkrankte erhielten meist am gleichen oder am Folgetag einen Termin.

Die GKV-Versicherten mussten sich im Wartezimmer 27 Minuten gedulden (2008: 28 Minuten). Bei PKV-Versicherten betrug die Wartefrist 21 Minuten (2008: 22 Minuten).

Bei Hausärzten hat sich die Dauer von 30 auf 27 Minuten vermindert.

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