Bundesverfassungsgericht
Paragraf 219a: Kein Verfassungsurteil zur „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“
Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine Beschwerde der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel zum Paragrafen 219a nicht an. Begründung: Die Aufhebung der Strafvorschrift habe das Thema erledigt.