Urteil

Pflege durch selbstständige Osteuropäer bestätigt

Veröffentlicht:

EBSDORFERGRUND/FRANKFURT. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Franchise-System zur Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften der Hausengel GmbH bestätigt (Az.: 1 Ws 179/13).

Danach seien die Hausengel-Franchiesenehmer selbstständig tätig, teilte das Unternehmen im mittelhessischen Ebsdorfergrund mit. Die Firma bietet ambulante Pflegedienstleistungen durch examinierte Kräfte an und vermittelt interessierte Familien und Pflegebedürftige an osteuropäische Betreuungsdienstleister.

Das Frankfurter Urteil sei überfällig gewesen, erklärte Geschäftsführer Simon Wenz. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen gegen die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH eingestellt. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Sechster Therapiegipfel

Heilmittelverbände pochen auf Direktzugang zu GKV-Leistungen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Silouetten von Menschen in unterschiedlichen Farben.

© tydeline / stock.adobe.com

SAID, SIDD, SIRD, MOD und MARD

Das steckt hinter den fünf neuen Diabetes-Subtypen

Organ wird bei OP entnommen

© horizont21 / stock.adobe.com

Vom Opt-in zum Opt-out

Studie: Widerspruchslösung erhöht Organspende-Zahlen nicht