Urteil

Pille auf Kassenkosten nur für Jugendliche

Hessische Sozialrichter sehen die Altersgrenze als abschließend an.

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Auch geistig behinderte Frauen können Verhütungsmittel nur bis zum 20. Geburtstag auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen bekommen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers gelte diese Altersgrenze "ausnahmslos", wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) kürzlich entschied.

Ein Verein in Hessen, der als stationäre Behindertenhilfe anerkannt ist, hatte auch älteren geistig behinderten Frauen empfängnisverhütende Mittel verordnen lassen - unter Hinweis auf Risiken bei der Schwangerschaft solcher Frauen.

Nur für junge Frauen

Die klagende Krankenkasse sah jedoch keine begründeten Ausnahmen und verlangte von dem Verein rund 1000 Euro zurück. Wie nun das LSG entschied, muss der Verein den Regress zahlen.

Der Gesetzgeber habe bewusst eine Ausnahme nur für junge Frauen geschaffen. Diese Ausnahme sei abschließend und auf andere Konfliktsituationen nicht übertragbar, entschieden die hessischen Sozialrichter.

Am 15. November 2012 hatte allerdings das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass in Ausnahmefällen das Sozialamt für die Verhütung bei geistig behinderten Frauen aufkommen kann, wenn dies "behinderungsbedingt" notwendig ist oder wenn die Gesundheitskosten insgesamt besonders hoch sind, so dass die Frauen diese nicht mehr tragen können. (mwo)

Az.: L 4 KA 17/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken