Pingelige oder qualitätsbewusste PKV?
Wenn private Krankenversicherer sich weigern, eine Arztrechnung zu bezahlen, hat das nicht unbedingt etwas mit dem steigenden Kostendruck zu tun. Oft ist daran der Versicherte selbst schuld. Viele Privatpatienten seien zu blauäugig, sagt der PKV-Ombudsmann.
Veröffentlicht:DORTMUND (iss). Wenn private Krankenversicherer (PKV) die Kostenübernahme für Leistungen ablehnen, die sie als medizinisch nicht notwendig einstufen, ist das nicht unbedingt Ausdruck des steigenden Kostendrucks.
In solchen Entscheidungen kann sich auch eine höhere Aufmerksamkeit der Branche für die Qualität der Leistungen widerspiegeln, glaubt Dr. Klaus Theo Schröder, ehemaliger Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium und seit Januar 2011 PKV-Ombudsmann.
"In der PKV wird zunehmend diskutiert, was eine qualitativ gute Versorgung ist", sagte Schröder in Dortmund.
"Ein Fortschritt, wenn Qualitäts-Aspekte eine größere Rolle spielen"
Bei den Beschwerden von Privatversicherten, die beim Ombudsmann eingehen, betreffen 18 Prozent Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit. Während die Versicherer früher in vielen Fällen anstandslos gezahlt hätten, würden sie heute die Kostenübernahme bei Lifestyle-Produkten ablehnen.
Auch würden sie Kunden darauf hinweisen, wenn eine Behandlung nicht leitliniengerecht war. "Ich halte es für einen Fortschritt, wenn Qualitäts-Aspekte eine größere Rolle spielen", sagte Schröder.
PKV-Unternehmen sollten Versicherten aufklären
Ein Problem der PKV-Unternehmen sei, dass sie den Kunden solche Zusammenhänge häufig nicht richtig kommunizieren.
In seiner bisherigen Arbeit als Schlichter habe er die Erfahrung gemacht, dass viele Versicherte schon damit zufrieden sind, dass ihnen endlich einmal jemand die Dinge richtig erklärt.
Viele PKV-Kunden sind selbst schuld
Manchen Ärger darüber, dass ein Versicherer eine Rechnung nicht bezahlen will, hätten sich die PKV-Kunden auch selbst zuzuschreiben, findet Schröder.
So landeten immer wieder Fälle auf seinem Schreibtisch, bei denen Versicherte vor einer planbaren teuren Behandlung weder einen Kostenvoranschlag eingefordert noch den Versicherer gefragt hatten, welchen Anteil der Kosten er übernimmt.
"Die Versicherten dürfen nicht so blauäugig an diese Sachen herangehen", sagte der Ombudsmann.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Im Sinne der Qualitätssicherung