Kommentar
Im Sinne der Qualitätssicherung
Für manche Kunden der privaten Krankenversicherer (PKV) ist es eine neue Erfahrung. Bei vielen Rechnungen, die früher bezahlt wurden, haken die Anbieter jetzt nach und stellen die Notwendigkeit der Behandlung in Frage.
Wenn die PKV kosmetische Präparate oder Nahrungsergänzungsmittel nicht erstattet, mag das für den Einzelnen ärgerlich sein, erstaunlich ist es nicht.
Im Gegenteil: Erstaunlich ist, dass die Versicherer manche Dinge, die - wenn überhaupt - nur am Rande etwas mit medizinischer Versorgung zu tun haben, in der Vergangenheit anstandslos bezahlt haben.
Sie haben dies getan, um Kunden bei Laune zu halten. Zudem sind sie zum Teil in die eigene Falle getappt. Schließlich hat die Branche lange Zeit suggeriert, Geld spiele bei den Privaten kaum eine Rolle.
Dass dies schon lange nicht mehr so ist, bekommen die Kunden durch die regelmäßigen Beitragserhöhungen schmerzhaft zu spüren. Es muss deshalb auch in ihrem Interesse sein, dass die Unternehmen ihre Ausgaben genauer unter die Lupe nehmen.
Zudem hat der PKV-Ombudsmann Recht, wenn er darauf hinweist, dass die genauere Leistungsprüfung noch unter einem anderen Aspekt sinnvoll ist: dem der Qualitätssicherung.
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