Kommentar zu Auslagerung

Pragmatische Entscheidung

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Was tun, wenn die Praxis expandiert und die Räume zu klein werden? Eine komplette Verlagerung ist aufwändig und könnte Stammpatienten verschrecken. Die Auslagerung bestimmter Tätigkeiten ist dann eine naheliegende Lösung.

Geht es um mehr als die Durchsicht von Unterlagen oder Verwaltungstätigkeiten am heimischen PC, dann sind Konflikte mit der KV programmiert. Denn die muss darüber wachen, dass geltende Beschränkungen nicht unterlaufen werden.

"Nur wenn" statt "entweder oder" ist das Motto eines Urteils des Landessozialgerichts Schleswig. Statt nur einen von zwei Standorten zu genehmigen, soll die KV prüfen, ob sie Probleme nicht mit Auflagen in den Griff bekommen kann, sodass sie beide Standorte genehmigen kann.

Im Streitfall geht es um ein ausgelagertes Labor für Zervix-Zytologie. Die KV hatte die Genehmigung verweigert, weil der Arzt dort nicht durchgehend anwesend sei. Laut Urteil wird umgekehrt ein Schuh draus: Die KV muss das Labor genehmigen, kann dies aber mit Auflagen zur Anwesenheit verbinden - eine gute und pragmatische Sicht.

Und sollte es zum Streit um die Auflagen kommen, haben Ärzte bei ihrer Abrechnung jedenfalls insoweit Rechtssicherheit, als sie die Auflagen erfüllt haben.

Lesen Sie dazu auch: Zervix-Zytologie: Placet für die Auslagerung aus der Praxis

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung