PKV-Standardtarif

Private Krankenversicherer wollen Versicherte bei Problemen in der Arztpraxis unterstützen

Der PKV-Verband hat ein Informationsblatt herausgegeben, das Versicherte im Standardtarif in Arzt- und Zahnarztpraxen vorlegen können, wenn sie Probleme haben, behandelt zu werden.

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Köln. Mit einer Argumentationshilfe wollen die privaten Krankenversicherer (PKV) Versicherte im Standardtarif unterstützen, die Probleme beim Besuch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis haben.

Der PKV-Verband hat ein Informationsblatt mit den wichtigsten Angaben zu dem Tarif herausgegeben. „Die Sprechstundenhilfe oder die Ärztin beziehungsweise der Arzt kann sich damit schnell einen Überblick über die Therapie- und Vergütungsmöglichkeiten verschaffen. Nachfragen und Missverständnisse können so schnell geklärt werden“, erläutert der Verband.

Der brancheneinheitliche Standardtarif steht PKV-Kunden offen, die Schwierigkeiten haben, die Beiträge im regulären Tarif weiter zu bezahlen. Sie müssen ihre Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es für Versicherte im Standardtarif keine Probleme in nennenswertem Umfang – ebenso wenig wie für die in den anderen Sozialtarifen der PKV.

Infos zu Vorteilen gegenüber der GKV

Auch der PKV-Verband betont, dass es sich nicht um ein systemisches Problem handelt, sondern um Einzelfälle. Den Betroffenen will der Verband mit dem Informationsblatt helfen.

Die Hoffnung: Den Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten wird durch die Erläuterung klar, dass sie mit der Behandlung von Versicherten im Standardtarif zwar weniger verdienen als mit anderen Privatpatienten, aber in den allermeisten Fällen immer noch mehr als bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.

Das Infoblatt enthält unter anderem Angaben zu den Gebührensätzen, aber auch zu größeren Therapiefreiheiten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehört, dass es auch beim Standardtarif weder ein Wirtschaftlichkeitsgebot noch eine Budgetierung gibt und auch keine Restriktionen bei der Verordnung von Arzneimitteln. (iss)

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