Brechmitteleinsatz
Prozess gegen Bremer Arzt wird fortgeführt
Oberstaatsanwalt lehnt Einstellung des Verfahrens ab.
Veröffentlicht:BREMEN. Der Bremer Brechmittelprozess geht weiter, so will es die Bremer Staatsanwaltschaft. Der Oberstaatsanwalt werde der Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen, erklärte die Richterin im Prozess vor dem Bremer Landgericht.
Bereits im Juni war der Stopp des Verfahrens diskutiert worden. Die Bremer Grünen waren mit der These an die Öffentlichkeit gegangen, die Richterin könnte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen, indem sie den Tatvorwurf von "Körperverletzung mit Todesfolge" auf "Fahrlässige Tötung" herabstuft.
Dann hätte das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt werden können. Ein unmenschlicher Einsatz dürfe nicht bagatellisiert werden, hatten die Grünen protestiert.
Nun hat die Staatsanwaltschaft für Klarheit gesorgt. "Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass die Politik so großen Einfluss auf ein laufendes Verfahren haben kann", monierte die Richterin.
"Durch einen Tod, der als direkte Folge eines staatlichen Zwangseingriffs eingetreten ist, kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der staatlichen Strafverfolgung nachhaltig erschüttert werden", erklärte die Staatsanwaltschaft. Nun sei es Sache des Gerichts, das Vertrauen wieder herzustellen.
Der Prozess vor dem Bremer Landgericht ist der dritte in der Sache. Die ersten beiden Freisprüche hatte der Bundesgerichtshof an das Landgericht zurückverwiesen. (cben)