Rechtswidrige Individualbudgets in Nordrhein
Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden: Die KV Nordrhein hat sich bei den Individualbudgets 2005 nicht an die Vorgaben zu den RLV gehalten. Die Folgen: Rund 2500 Ärzte dürfen auf zusätzliches Honorar freuen. Und: Das Urteil könnte Signalwirkung für andere KVen haben.
Veröffentlicht:KÖLN (iss). Jetzt ist es amtlich: Die vom zweiten Quartal 2005 bis zum vierten Quartal 2008 in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) geltenden Individualbudgets waren rechtswidrig.
Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung wird voraussichtlich erst im Mai 2012 vorliegen.
Eine Reihe von nordrheinischen Ärzten hatten gegen die Honorarbescheide für das zweite Quartal 2005 geklagt. Grund war die Entscheidung der KVNo, Individualbudgets zu implementieren anstatt wie vom Bewertungsausschuss vorgesehen Regelleistungsvolumina oder ähnliche Steuerungsinstrumente.
Urteil könnte Signalwirkung für andere KVen haben
In letzter Instanz hat jetzt das BSG die Sicht der Ärzte geteilt. Nach Angaben des Kölner Rechtsanwalts Uwe Hohmann, der rund 100 Ärzte vertritt, zielten die Richter in der mündlichen Verhandlung vor allem darauf ab, dass sich die KVNo nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hatte, die arztgruppenspezifische Grenzwerte, feste Punktwerte und darüber hinausgehend abgestaffelte Punktwerte vorschrieben.
Zwar sahen die nordrheinischen Indivdualbudgets feste Punktwerte vor. Sie wurden aber nur für einen Teil der Leistungen ausgezahlt, die sogenannte Fachgruppenquote. Wie hoch sie ausfiel, erführen die Ärzte erst im Nachhinein.
Die nordrheinische Regelung habe zudem auf die individuelle Leistung der einzelnen Praxis abgezielt, sagt Hohmann. "Das Regelleistungsvolumen ist nicht individuell, es geht um die Fachgruppe."
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts hat das BSG-Urteil Signalwirkung für andere KVen, die ebenfalls zum 1. Januar 2004 keine Regelleistungsvolumina eingeführt hatten.
Ärzte können auf 30 Prozent mehr Honorar hoffen
Die KVNo hatte bis zuletzt auf eine andere Entscheidung des BSG gehofft. Nach Angaben von Justiziar Dr. Horst Bartels sind nach einer ersten überschlägigen Schätzung 2500 nordrheinische Ärzte von dem Urteil betroffen.
"Welche finanziellen Dimensionen mit der Entscheidung verbunden sind, können wir noch nicht sagen", sagt Bartels. In den kommenden Monaten müssten viele Fragen geklärt werden, etwa ob die KVNo einen neuen Honorarverteilungsvetrag brauche, ob er mit den Kassen verhandelt oder von der Vertreterversammlung verabschiedet werden muss.
Hohmann strebt für die von ihm vertretenen Ärzte einen Vergleich mit der KVNo an. "Mein Ziel ist die Beseitigung der Fachgruppenquote." Das könnte den Ärzten 30 Prozent mehr Honorar bringen.