Ärztliche Behandlung
Regierung gegen DIN-Normen
Private Normungsinstitute haben längst das Gesundheitswesen als Spielfeld entdeckt. Dazu gehören Chirurgie, Chiropraktik oder Osteopathie. BÄK-Chef Montgomery hat das scharf kritisiert. Rückendeckung erhält er vom Gesundheitsministerium.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung sieht Normierungsvorhaben von ärztlichen Behandlungsverfahren, wie sie von privaten Normungsinstituten betrieben werden, mit Skepsis.
Die Regierung könne "die Bedenken der Bundesärztekammer in Teilen nachvollziehen", heißt es in der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksabgeordneten Birgit Wöllert.
Die Normung sei "kein erforderliches Instrument, die Qualität der ärztlichen Leistungserbringung zu sichern oder zu verbessern", erklärt BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach in dem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Ärztepräsident Professor Frank-Ulrich Montgomery hatte bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetages in Düsseldorf das Vorgehen von privaten Normierungsinstituten harsch kritisiert. Hier würden Normen für ärztliche Dienstleistungen "ohne die geringste Rücksicht auf die Vorgaben des Berufsrechts" erstellt.
Die Bundesregierung bestätigt, dass sich die europäische Normungsorganisation CEN (Comité Européen de Normalisation) unter anderem mit Normungsvorhaben zur ästhetisch-plastischen Chirurgie beschäftigt. Weitere Projekte beträfen die Behandlung von Patienten mit Lippen-, Kiefern-/Gaumenspalten, Chiropraktik, Osteopathie sowie die homöopathische Zusatzqualifikation von Ärzten.
Selbstverwaltung wird konterkariert
Montgomery warnte, in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die Normen über das Haftungsrecht "zwingend Eingang in die Berufsausübung finden".
Wenn sich jeder seine eigenen Regeln "auf dem freien Markt schaffen kann, wird das System organisierter Selbstverwaltung konterkariert", so der Ärztepräsident.
BMG-Staatssekretärin Fischbach weist in ihrer Antwort insbesondere auf die Konstellation hin, die entsteht, wenn die Inhalte einer Norm und Rechtsvorschriften in einem Mitgliedstaat nicht deckungsgleich sind: "Die in ihrer Anwendung stets freiwilligen Normen dürfen zwar nicht im Widerspruch zu zwingendem Gesetzesrecht angewendet werden, können aber zu einer Rechtsunsicherheit beitragen."
Die Linksabgeordnete Wöllert, Obfrau ihrer Fraktion im Gesundheitsausschuss, zeigte sich skeptisch, ob das private CEN-Institut "methodisch in der Lage und willens ist, evidenzbasierte Normen zu entwickeln".
Sie verwies zudem auf das Selbstverständnis des CEN: Nach dessen eigenem Bekunden ist die "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie" ein zentrales Ziel. Von einer Erhöhung der Patientensicherheit sei dort nicht die Rede, sagte sie. (fst)