Unisex-Tarife

Regierung will PKV-Leistung nicht regeln

Viele Versicherer senken für die neuen Unisex-Tarife den Rechnungszins. Doch nicht nur hier sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf.

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KÖLN. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, das Leistungsniveau in der privaten Krankenversicherung (PKV) gesetzlich zu regeln.

Auch bei der von vielen PKV-Unternehmen praktizierten Absenkung des Rechnungszinses sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag hervorgeht.

Anders als in der GKV sei der Leistungsumfang in der PKV das Resultat individueller Vereinbarungen zwischen Kunden und Unternehmen. Er könne je nach Entscheidung des Versicherten vom Niveau der Kassen nach oben oder unten abweichen, schreibt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, in der Antwort.

"Aus Sicht der Bundesregierung hat sich dieses für die PKV konstitutive Prinzip grundsätzlich bewährt." Mit Einführung der Versicherungspflicht habe der Gesetzgeber für die PKV-Tarife Mindestanforderungen vorgesehen.

Außerdem stehe den Privatversicherten unter bestimmten Voraussetzungen der Basistarif offen, der ein der GKV vergleichbares Leistungsniveau hat.

In der Tatsache, dass viele Versicherer mit der Umstellung auf die geschlechtsneutralen Unisex-Tarife bestimmte Mindestleistungen für ihre Angebote vorsehen, sieht die Bundesregierung kein kartellwidriges Verhalten.

"Das Bundeskartellamt hat derzeit keine Erkenntnisse, dass Absprachen über die Mindestleistungen in der PKV stattgefunden haben."

Das Gleiche gilt laut Koschyk auch dafür, dass die meisten Versicherer bei den Unisex-Tarifen den Rechnungszins von 3,5 auf 2,75 Prozent gesenkt haben. Auch inhaltlich hat die Bundesregierung keine Einwände gegen diesen Schritt, den die Deutsche Aktuarvereinigung den PKV-Unternehmen empfohlen hatte.

"Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase erscheint es sachlich geboten, den Rechnungszins für neue Tarife zu senken, damit dieser auch langfristig ausreichend vorsichtig bemessen ist", teilt er der Linken mit.

Laut Staatssekretär führt die Absenkung des Rechnungszinses von 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent zu einer Erhöhung der Vollversicherungsprämien im Neugeschäft um drei bis sechs Prozent.

Im Gegenzug erhöhten sich auch die Kapitalerträge, die zu 90 Prozent für die Prämienermäßigung im Alter verwandt werden. "Hierdurch können die Prämien ab 65 stabiler gehalten werden als ohne Senkung des Zinses." (iss)

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