Lieferengpassgesetz / Hilfsmittelversorgung
Reha-Verbände beklagen Bevorzugung der Apotheken
Um „apothekenübliche Hilfsmittel“ abgeben zu dürfen, sollen sich Apotheker künftig nicht mehr eigens qualifizieren müssen. Das Reha-Handwerk ist verstimmt.
Veröffentlicht:Berlin. Nachdem am Mittwoch das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) einschließlich mehrerer Änderungsanträge aus den Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit gebilligt wurde, denken Verbände der Hilfsmittelhersteller jetzt über eine Verfassungsklage nach. Grund: Einer der angenommenen Änderungsanträge sieht vor, dass zur Abgabe „apothekenüblicher Hilfsmittel“ künftig keine aufwändige Präqualifizierung mehr erforderlich sein soll. Das wird in einem neuen Absatz 1b des Paragrafen 126 SGB V kodifiziert.
Danach ist vorgesehen, dass GKV-Spitzenverband und Apothekerverband vereinbaren, welche Hilfsmittel als „apothekenüblich“ einzustufen sind. Kommt eine solche Vereinbarung nicht binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zustande, soll die Schiedsstelle den Produktkatalog bestimmen.
In der Begründung dazu heißt es, insbesondere für die Versorgung mit Hilfsmitteln, „deren Anpassung erweiterte handwerkliche Fertigkeiten erfordern, oder die nicht zum üblichen Betrieb einer Apotheke gehören, wie zum Beispiel Blindenführhunde“, solle das Präqualifizierungserfordernis bestehen bleiben.
„Eindringlich gewarnt“
Darin sieht das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD, gebildet von mehreren Sanitätshausverbänden sowie dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik) eine „sachfremde Bevorteilung der Apotheken zu Lasten aller übrigen Leistungserbringer“.
Während der Beratungen zum ALBVVG habe das Branchenbündnis wiederholt „eindringlich vor einer einseitigen Entlassung der Apotheken aus der Präqualifizierung gewarnt“, heißt es in einer Stellungnahme am Mittwoch. Dass diese nun doch umgesetzt werden soll, bedeute „eine klare Verletzung der Grundsätze des freien und gleichen Marktzuganges im Hilfsmittelbereich“, die man nicht hinzunehmen bereits sei.
„Wir prüfen daher rechtliche Schritte bis hin zur Verfassungsbeschwerde“, heißt es weiter. Das Lieferengpassgesetz soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. (cw)