Kommentar zu Regressen
Reine Prinzipienfrage
Gesundheitspolitiker und KV-Vertreter werden nicht müde zu betonen, dass die tatsächliche Bedrohung durch Arznei- und Heilmittelregresse bei Weitem nicht so groß ist wie die gefühlte. Die nackten Zahlen geben ihnen erst einmal Recht.
Anders sieht es bei den Prüfverfahren aus. Da ist der Kreis der Betroffenen schon merklich größer. Selbst wenn die meisten Ärzte am Ende einen Regress abwenden können: Sie müssen viel Zeit und Nerven in ihre "Verteidigung" stecken.
Die Ärzte ärgert, dass sie sich in einem aufwändigen Verfahren für Verordnungen rechtfertigen müssen, die sie im Sinne ihrer Patienten ausgestellt haben. Das kann man ihnen nicht verdenken - vorausgesetzt, die Indikation und der gewählte Wirkstoff stimmen und die Verordnungen sind wirtschaftlich kein grober Unfug. Die Ärzte haben von der Verordnung keinen Nutzen, sollen im Zweifelsfall aber den finanziellen Schaden haben.
Solange dieses Prinzip bestehen bleibt - und es sieht nicht so aus, als würde sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz Grundlegendes ändern - wird die Regressangst Ärzte weiter begleiten. Vor allem aber wird sie den Nachwuchs davon abhalten, sich als Hausarzt niederzulassen. Der Verweis auf die nackten Zahlen wird daran nichts ändern.
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