Klinikskandal Niels H.
Rente für Hinterbliebene der Opfer des „Todespflegers“ erst ab 2010
Einige Taten des wegen mehrfachen Mordes verurteilten Krankenpflegers Niels H. liegen schon weit zurück. Versorgungsansprüche Hinterbliebener sind deshalb teilweise verjährt, so das LSG Celle.