RKI
SARS-CoV-2-positiv? MFA darf trotzdem ran
In Krisenzeiten billigt das Robert Koch-Institut niedergelassenen Haus- und Fachärzten auch den Einsatz Corona-infizierten Personals in der Versorgung zu – unter strikten Auflagen.
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Der Mund-Nasen-Schutz sollte in Praxen in Corona-Zeiten Standard sein.
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Berlin. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Versorgung von SARS-CoV-2-Patienten in Arztpraxen aktualisiert. Es reagiert damit auf angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens realistischer werdende Szenarien der Personalengpässe in Haus- und Facharztpraxen. Wie es heißt, sollten Praxischefs von den Handlungsoptionen nur Gebrauch machen, wenn andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung ausgeschöpft sind und somit die adäquate Patientenversorgung gefährdet ist. „Diese Anpassungen sollten möglichst gemeinsam mit dem Gesundheitsamt vorgenommen werden“, mahnt das RKI.
Konkret geht es um den Einsatz von Praxismitarbeitern, die entweder Erkältungssymptome aufzeigen oder positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. So empfiehlt das RKI, im Falle eines relevanten Personalmangels in der Praxis, zum Beispiel Medizinische Fachangestellte (MFA) mit Erkältungssymptomen in der Patientenversorgung einzusetzen. Voraussetzung sei allerdings das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) während der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz.
Einsatz nur bei COVID-19-Patienten
Ist eine MFA positiv auf SARS-CoV-2 getestet, so sollte sie bei relevanten Personalmangel in Haus- und Facharztpraxen „in absoluten Ausnahmefällen“ und dann auch ausschließlich zur Versorgung von COVID-19-Patienten eingesetzt werden, so das RKI. Dabei sei selbstverständlich der MNS zu tragen.
In die Versorgung von Nicht-COVID-19-Patienten könnten diese Mitarbeiter erst wieder eingebunden werden, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei seien und zwei negative SARS-CoV-2-Tests im Abstand von 24 Stunden vorweisen, so das RKI.
Stundung für Praxen in Schieflage
Praxen, die bedingt durch die Corona-Pandemie an Personalmangel leiden und vorübergehend in Schieflage geraten, können unter Umständen von den gesetzlichen Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zumindest für die Monate März und April erwarten, teilte der GKV-Spitzenverband am Mittwoch mit.
„Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind“, heißt es.
Praxen und COVID-19
- Studie startet: Das Institut und die Poliklinik für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf starten eine Hausarztbefragung.
- Zielstellung: Sie hat das Ziel, hausärztliche Praxen in der Bewältigung der aktuellen Corona-Erkrankungswelle und zukünftigen Epidemien/ Pandemien zu unterstützen.
- Infos zur Studie gibt es online.