Apotheken
SPD-Expertin fordert Honorarreform
Apotheker dürfen Skonti und Rabatte annehmen, freut sich der Pharmagroßhändler AEP. Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar sieht darin einen Grund mehr, die Arzneimittelpreisverordnung in Frage zu stellen.
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Lohnt sich Apotheke? Ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums soll darüber demnächst Auskunft geben.
© Patrick Pleul / dpa
BERLIN. Das am Donnerstag ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zu Rabatten und Skonti des Pharmagroßhandels an die Apotheken, stößt auf ein geteiltes Echo. Die Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar, unter anderem Berichterstatterin für Apotheken in der SPD-Fraktion, nimmt es zum Anlass, ihre Forderung nach einer Reform des Apothekenhonorars zu bekräftigen. Das Urteil zeige einmal mehr, "dass die Zusammensetzung des Apothekenhonorars genauer unter die Lupe genommen werden muss", so Dittmar.
Honorar-Gutachten im November
Dazu sei Mitte November auch ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zu erwarten. Das Ministerium hatte 2015 angekündigt, eine Revision der Arzneimittelpreisverordnung anzustreben und in diesem Kontext eigene Daten zur Einkommenssituation der öffentlichen Apotheken zu erheben. Auf die Wirtschaftszahlen, mit denen die Apothekerschaft Honorarerhöhungen einfordert, will sich das für die Arzneimittelpreisverordnung zuständige Ministerium erklärtermaßen nicht verlassen.
Jedenfalls dürfte das Skonti-Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Großhändler ihren Apotheken-Kunden nicht nur Rabatte aus der eigenen Handelsspanne, sondern darüber hinaus auch Skonti gewähren dürfen, die Diskussion um das Apothekerhonorar zusätzlich beleben. Insbesondere über die zulässige Skonto-Höhe hatte der Bundesgerichtshof am Donnerstag nichts Näheres verlauten lassen. Auskunft darüber könnte die schriftliche Urteilsbegründung geben, die jedoch erst in einigen Monaten vorliegen wird. Marktübliche Skonti bewegen sich in der Größenordnung von zwei bis drei Prozent. Wie Branchenkenner versichern, resultiert jedes Prozent Preisnachlass im Einkauf für eine durchschnittliche Apotheke in einer Verbesserung des Rohertrages um rund 18.000 Euro.
Jens Graefe, Geschäftsführer des Pharmagroßhändlers AEP, begrüßt die Bestätigung seines Konditionenmodells durch den Bundesgerichtshof: "Die unnötig verbreiteten Unsicherheiten, die in den letzten drei Jahren von dem einen oder anderen Wettbewerber gestreut wurden, sind damit zu Ende". Apotheker könnten Rabatte und Skonti jetzt "hundertprozentig rechtssicher" annehmen. AEP gewährt zwei bis drei Prozent Rabatt plus 2,5 Prozent Skonto.
Umverteilung abgewendet
Vor der Verhandlung in Karlsruhe hatte der AEP-Chef noch gewarnt, ein Skonto-Verbot würde "eine signifikante Umverteilung von der Apotheke zur Industrie bedeuten". Denn derzeit gewährten "alle Hersteller den Großhändlern zusätzliche Skonti". Daraus finanzieren Anbieter wie AEP dann wiederum die über ihre eigene gesetzliche Marge hinausgehenden Nachlässe zugunsten der Apotheken.
Hätte der BGH den Grossisten Skonti untersagt – etwa mit dem Hinweis auf den arzneimittelrechtlich geforderten "einheitlichen" Herstellerabgabepreis –, wäre das auch das Aus für Skonti der Industrie an den Handel gewesen.
Dann, so Graefe, wären dem Handel "ungefähr 1,5 Prozent Marge" verloren gegangen. "Und 1,5 Prozent sind eine ganze Menge".