Schadenersatz für Sturz bei Op

AURICH (dpa). Mehr als fünf Jahre nach ihrem Sturz von einem Op-Tisch hat eine 87-Jährige aus Niedersachsen Schadenersatz, eine Rente und Schmerzensgeld erstritten.

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Das Landgericht Aurich gab der Familie der Frau am 18. November Recht, die mit der Versicherung des Krankenhauses in Leer einen langwierigen Rechtsstreit ausgefochten hatte.

Mit den erstrittenen Summen von gut 90.000 Euro und der Rente in Höhe von monatlich rund 1500 Euro könnten die Kläger leben, sagte der Anwalt der Familie.

Die Frau war im Juli 2006 während eines Routineeingriffs vom OP-Tisch gefallen. Einem Gutachten zufolge ist die Frau seitdem halbseitig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen.

Sie kann nach Angaben ihres Anwalts nicht mehr alleine essen, zur Toilette gehen oder sich anziehen. Daher sei eine Betreuung rund um die Uhr nötig.

Die Versicherungsanwälte hatten argumentiert, die Patientin sei schon vor dem Sturz wegen einer früheren Rheuma-Erkrankung auf Pflege angewiesen gewesen. Die Familie hatte dies bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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