Prozessauftakt

Schadhafte Implantate eingesetzt?

Ein Chirurg aus Ostfriesland ist längst entlassen. Nun beginnt ein erster Prozess gegen den Mann, der massenweise schadhafte Implantate eingesetzt haben soll.

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Statue der Justitia: Nach einem Skandal um defekte Bandscheibenprothesen muss sich ein 55 Jahre alter Arzt aus Ostfriesland vor Gericht verantworten.

Statue der Justitia: Nach einem Skandal um defekte Bandscheibenprothesen muss sich ein 55 Jahre alter Arzt aus Ostfriesland vor Gericht verantworten.

© © Fotomatt_hh / Getty Images

Aurich. Nach einem Skandal um defekte Bandscheibenprothesen muss sich ein 55 Jahre alter Arzt aus Ostfriesland vor Gericht verantworten.

Der fristlos entlassene Leiter der Wirbelsäulenchirurgie am Klinikum Leer ist in 74 Fällen angeklagt. Dabei geht es um Vorteilsannahme und Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall.

Sechs Verhandlungstage angesetzt

Der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich beginnt am 5. November. Danach sind noch sechs Verhandlungstermine bis Ende Januar vorgesehen. Einer weiteren Angeklagten wird in 15 Fällen Bestechung in besonders schwerem Fall vorgeworfen.

Ein zweiter Prozess gegen den Arzt wegen Körperverletzung in 59 Fällen steht noch aus, er soll voraussichtlich 2020 beginnen. Denn viele der von ihm eingesetzten Implantate hatten sich als schadhaft erwiesen und waren später im Körper der Patienten verrutscht oder zerbröselt. An den Folgen hatten zahlreiche Patienten gelitten, sie mussten sich entsprechenden Revisions-Op unterziehen.

Am Umsatz beteiligt?

Das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer stützt sich auf zwei Anklagen der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Danach sollen der Facharzt für Neurochirurgie und ein Unternehmen für Medizinprodukte ein neues Implantat für die Wirbelsäulenchirurgie entwickelt haben.

Der Arzt setzte Patienten die Implantate am Klinikum Leer ein. Dafür wurde er laut Staatsanwaltschaft prozentual am Umsatz beteiligt und kassierte mehr als 14 000 Euro.

Die zweite Anklage richtet sich gegen den Arzt und eine frühere Geschäftsführerin einer Vertriebsgesellschaft aus dem hessischen Oberursel. Beide vereinbarten für Umsätze des Unternehmens durch den Verkauf von Medizinprodukten eine Provision für den Chirurgen. Dieser soll dadurch von 2011 bis 2016 mehr als 128 000 Euro erhalten haben. (dpa)

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