Ärztin erschossen

Schütze kommt in die Psychiatrie

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN. Der Mann, der im Wahn seine frühere Ärztin erschossen hat, muss dauerhaft in die Psychiatrie.

Es bestehe die Gefahr, dass der 44-Jährige ohne konsequente Behandlung weitere schwere Straftaten begehe, entschied das Landgericht Saarbrücken am Dienstag.

Der Mann hatte nach Feststellung des Gerichts im März eine 52-jährige Neurologin in einer Praxis in Saarbrücken-Dudweiler mit acht Schüssen getötet.

Der geständige 44-Jährige ist seit zehn Jahren wegen paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie in Behandlung, bis vor drei Jahren war er Patient des Opfers.

Einer Blutuntersuchung zufolge hatte er am Tattag die ihm verordneten Neuroleptika nicht genommen. Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten für seine Einweisung in die Forensik plädiert. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Lesetipps
Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter