Verurteilt

Sechs Jahre Haft für ehemaligen Medizin-Staatsanwalt

Der ehemalige Oberstaatsanwalt Alexander B. ist in Frankfurt wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Er hatte die Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen mit aufgebaut.

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Der Angeklagte Alexander B. inmitten seiner Rechtsanwälte Andreas Hohnel (l) und David Püschel (r.)

Der Angeklagte Alexander B. inmitten seiner Rechtsanwälte Andreas Hohnel (l) und David Püschel (r.)

© Andreas Arnold/dpa/Pool/dpa

Frankfurt/Main. Der ehemalige Korruptionsbekämpfer und Topjurist Alexander B. ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilten die Richter am Freitag. Ein mitangeklagter Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

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Der ehemalige Oberstaatsanwalt brachte als Leiter der Ermittlungsstelle für Medizinstrafrecht Ärzte, Apotheker und Klinikmitarbeiter vor Gericht. Mit dem mitangeklagten Unternehmer hatte er gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte.

Alexander B. war heimlich an den Gewinnen beteiligt. Auch von einer weiteren Firma erhielt er Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen. Ausgelöst wurden die Ermittlungen von seiner früheren Lebensgefährtin, die Alexander B. nach eigenen Worten mit den Schmiergeldern maßgeblich finanziell unterstützt hatte.

„Erhebliches Maß an krimineller Energie“

Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie ging von einem besonders schweren Fall aus. Alexander B. sei mit einem „erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe“ vorgegangen. Neben dem materiellen Schaden habe er dem Ansehen der hessischen Justiz massiv geschadet. Die Verteidigung sah keine Untreue und plädierte für maximal vier Jahre.

Mit dem Urteil ist der Komplex nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen - einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt - wird weiter ermittelt. Das Land Hessen macht gegenüber Alexander B. zudem Regressansprüche „in einem höheren Millionenbetrag“ geltend. (dpa/eb)

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