Urteil
Selbstbehalt in der PKV mindert Steuer nicht
KÖLN. Hat ein Steuerzahler für sich und Familienangehörige private Krankenversicherungen abgeschlossen und, um Beiträge zu sparen, jeweils Selbstbehalte vereinbart, so kann er diese Beträge nicht als "Sonderausgaben" bei der Steuererklärung abziehen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Zwar gehörten zu den Beiträgen einer Krankenversicherung nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden Nebenleistungen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müsse es sich jedoch um Beiträge "zu" einer Krankenversicherung handeln, so das Gericht.
Der Selbstbehalt zähle jedoch nicht zu diesen Nebenkosten, da er nicht als Aufwendung zur Erlangung des Versicherungsschutzes zu werten ist. (bü/eb)
Az.: 15 K 1858/12