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So vermeiden Sie Honorarverluste bei Chronikern
Die Chronikerpauschalen im neuen EBM werden häufiger abgerechnet als es bei der früheren Chronikerleistung der Fall war. Doch die neuen Zuschläge bringen hohe Anforderungen an die Praxisorganisation mit sich.
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Der neue EBM im Praxisalltag: Bei der Abrechnung der Chronikerzuschläge gilt einiges zu beachten.
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NEU-ISENBURG. Die Zahl der Veranstaltungen für Ärzte und medizinische Fachangestellte zum neuen Hausarzt-EBM ging in den vergangenen Monaten bundesweit in die Tausende.
Zusätzlich gab es Informationen in Fachzeitschriften und in Online-Medien. Viele Vertragsärzte hatten sich zum Start des neuen EBM also gewissenhaft vorbereitet.
Doch die Umsetzung des Gelernten ist gar nicht so einfach, vor allem weil die Abrechnung der Chronikerzuschläge nach den EBM-Nummern 03220 und 03221 hohe Anforderungen an die Praxisorganisation mit sich bringt.
Das hat Thomas Feldmann, Berater beim Unternehmen HCC Better Care, Mitte des Quartals bei Besuchen in Praxen, die er regelmäßig betreut, festgestellt.
"Die Chroniker-Zuschläge werden häufiger als bisher abgerechnet", berichtet Feldmann von seinen Status-quo-Erhebungen in den Praxen. Das liege vor allem daran, dass für den Chroniker-Zuschlag I (Nr. 03220) nur ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist.
Er kann also direkt beim ersten Kontakt, zusammen mit der Versichertenpauschale angesetzt werden, wenn eine gesicherte chronische Erkrankung vorliegt. Kommt es zu einem zweiten Kontakt, wird die Nr. 03220 wieder gestrichen und stattdessen die 03221 eingetragen.
Gesicherte Diagnosen sind in der Akte
Auf Nachfrage hätten die Ärzte angegeben, darauf geachtet zu haben, dass die geforderte gesicherte Diagnose beim Patienten auch vorliegt - und dies auch in der Patientenakte dokumentiert.
Doch bei der zweiten wichtigen Voraussetzung, der kontinuierlichen Betreuung, halten viele Hausärzte offenbar nicht so genau nach, hat Feldmann festgestellt.
Zur Erinnerung: Eine kontinuierliche Behandlung liegt laut EBM dann vor, "wenn im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbei müssen in mindestens zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben."
Worauf Ärzte und/oder das Praxisteam bei Chronikern achten müssen, um keine böse Überraschung zu erleben, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text exklusiv in unserer App-Ausgabe vom 3.12.2013 weiterlesen.