Praxis-EDV
Software für Infos zum Zusatznutzen von Arzneimitteln erst ab Oktober
Die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente wird wohl erst im dritten Quartal in der Arzneimittelverordnungssoftware enthalten sein. Die Umsetzung der Vorgaben des GBA hat sich verzögert.
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Welchen Zusatznutzen ein Medikament bringt, sollte das neu integrierte Arzneiinformationssystem in der Praxissoftware eigentlich ab Juli zeigen. Die Implementation verzögert sich jedoch.
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Berlin. Strukturierte Informationen zur frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln werden voraussichtlich erst ab Oktober in der Arzneimittelverordnungssoftware für die niedergelassenen Ärzte verfügbar sein. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend berichtet.
In der Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV) war ein Start der Software für Juli vorgesehen. Als Grund für die Verzögerung führt die KBV vor allem die späte Veröffentlichung der Testdatensätze durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) an. Dabei bezieht sie sich auf Auskünfte der Softwarehäuser. Jetzt soll laut KBV die Umsetzung spätestens zum dritten Quartal erfolgen.
Aus Verspätung soll Ärzten kein Nachteil entstehen
Aufgrund der Verzögerung sollen nach Angaben der KBV für die Vertragsärzte keinerlei Nachteile oder Sanktionen entstehen. Der GKV-Spitzenverband habe gegenüber der KBV zugesichert, dass er seine Mitgliedskassen dementsprechend informieren werde.
Bis zur flächendeckenden Umsetzung der frühen Nutzenbewertung in der Arzneimittelverordnungssoftware sollen laut KBV weiterhin die PDF-Dokumente der Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung in der Software hinterlegt sein.
Umfangreiche, aber strukturierte Informationen
In der neuen Software soll den Ärzten angezeigt werden, ob und in welchem Ausmaß das jeweilige Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist. Auch über die Ergebnisse der klinisch relevanten Endpunkte, die zum Beschluss des G-BA geführt haben, sollen die Ärzte übersichtlich informiert werden, ebenso über Anwendungsgebiete und Patientensubgruppen. Nicht zuletzt soll es eine Zusammenfassung der tragenden Gründe des GBA-Beschlusses geben.
Die frühe Nutzenbewertung gibt es seit dem 1. Januar 2011. Bei der Markteinführung eines neuen Arzneimittels müssen die Hersteller belegen, ob und in welchem Ausmaß ihr Produkt einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat. (syc)