Freihaltepauschalen für COVID-19
Spahn klappt Rettungsschirm für Kliniken zu
Vorerst nur noch für 14 Tage will die Regierung den Krankenhäusern Ausgleichszahlungen für das Freihalten von Betten für COVID-Patienten gewähren. Mitte Juni könnte die Regelung gänzlich auslaufen. Die Kliniken hingegen fordern eine Verlängerung bis Jahresende.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Bundesregierung klappt den „Rettungsschirm“ für die Krankenhäuser langsam zu. Nachdem das Infektionsgeschehen aktuell langsam abflaut, plant die Koalition die am Montag auslaufenden Regelungen für Ausgleichszahlungen zunächst nur noch um 14 Tage zu verlängern. Die Koalition schätzt, dass sie für den halben Monat Juni rund 550 Millionen Euro wird aufwenden müssen.
Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Verordnung hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Die Verordnung soll am kommenden Dienstag in Kraft treten.
Die Bundesregierung sehe trotz der sinkenden Neuinfektionszahlen „für eine begrenzte Übergangszeit auch weiterhin die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, damit ausreichend stationäre Behandlungskapazitäten für die COVID-19-Fälle sowie für (…) Patienten zur Verfügung stehen, deren stationäre Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“, heißt es in dem Entwurf.
Wohl letzte Verlängerung
Das Gesundheitsministerium als Verordnungsgeberin erwartet allerdings nicht, dass es die Zahlungen über den 15. Juni hinaus verlängern muss: „Eine darüber hinausgehende weitere Verlängerung wird aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens nach derzeitigem Stand nicht erforderlich werden“, heißt es in der Verordnung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte das Auslaufen des Rettungsschirms. „Auch wenn sich die derzeitige Entwicklung schnell sinkender Infektionszahlen auf die Belastung der Krankenhäuser auswirkt, ist die Pandemie weiterhin nicht vorbei. Der Impfschutz ist für die Herdenimmunität noch nicht ausreichend, und die Auswirkungen der Mutationen sind kaum abschätzbar“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß am Sonntag der „Ärzte Zeitung“.
„Es steht außer Frage, dass die Kliniken bis Ende des Jahres eine Absicherung ihrer Budgets in Form von Ausgleichszahlungen oder Liquiditätshilfen erhalten müssen.“ Gaß verwies auf den Ganzjahresausgleich mit den Erlösen der Häuser, weswegen „es in keinem Fall zu Überzahlungen kommen“ werde.
Rettungsschirm war bis Ende September geplant
Mit dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ hatten Bundestag und Bundesrat Ende März 2020 den Krankenhäusern einen finanziellen Ausgleich für das Freihalten von Betten zugesprochen. Das Verschieben planbarer Operationen und der Aufbau zusätzlicher Intensivkapazitäten sollte den Krankenhäusern die Möglichkeit bieten, sich auf die Versorgung von mit SARS-CoV-2 infizierten Patienten zu konzentrieren und Infektionsrisiken zu verringern. Der „Rettungsschirm“ sollte zunächst bis 30. September aufgespannt bleiben.
Seither ist das Unterstützungspaket mehrmals verlängert und angepasst worden. Die zunächst für alle Krankenhäuser gleich hohen Ausgleichspauschalen von 560 Euro je frei gehaltenen Betts wurden ab Oktober 2020 differenziert. Maximalversorger wurden bessergestellt, grundversorgende Kliniken erhalten seither weniger.
Trotz Corona höhere Erlöse
Die Ausgleichszahlungen haben den Krankenhäusern trotz eines kräftigen Rückgangs der Fallzahlen über das gesamte Jahr 2020 gerechnet höhere Erlöse als im Nicht-Corona-Jahr 2019 beschert. In somatischen Kliniken wurden 13 Prozent, in psychiatrischen elf Prozent weniger Fälle gezählt.
Im vergangenen Jahr haben die Krankenhäuser ausweislich einer Analyse des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und der technischen Universität Berlin für das Verschieben elektiver Leistungen und das Vorhalten von Kapazitäten 10,2 Milliarden Euro aus Bundesmitteln erhalten.