Sozialabgaben
Spielraum für Aushilfsjobs erweitert
NEU-ISENBURG. Wer in der Praxis hin und wieder zum Ausgleich saisonaler Patientenspitzen als Aushilfe eine ehemalige MFA oder für Verwaltungsarbeiten eine Zusatzkraft einsetzt, kann diese ab 2015 länger sozialversicherungsfrei beschäftigen. Denn der Bundestag hatte zusammen mit dem Mindestlohngesetz eine Verlängerung der Dauer von kurzfristigen Beschäftigungen beschlossen.
Bisher galt: Sofern die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird und sie von vornherein nicht länger als insgesamt 50 Arbeitstage oder - als zusammenhängende Beschäftigung - nicht länger als zwei Monate während eines Kalenderjahres dauert, fallen auf das Arbeitsentgelt keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Mit der Neuerung sind solche Aushilfsjobs nun je Kalenderjahr bis zu einer Grenze von 70 Arbeitstagen oder längstens drei Monaten (bei zusammenhängender Tätigkeit) sozialversicherungsfrei. Die Neuregelung soll bis 2018 gelten. (reh)