Angehörigenbegleitung
Sprechstunde für Angehörige am Uniklinikum Leipzig
Am Uniklinikum Leipzig gibt es ab sofort eine Angehörigensprechstunde von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Eine Begleitung, die bisher kaum Berücksichtigung findet, von der aber auch Patienten profitieren können.
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Marlen Trinks, Krankenschwester und Stroke Nurse, leitet die Angehörigenspechstunde an der neurologischen Klinik am Uniklinikum Leipzig.
© Universitätsklinikum Leipzig
Leipzig. Am Universitätsklinikum Leipzig wird ab sofort eine Sprechstunde für Angehörige von Patienten mit neurologischen Erkrankungen angeboten. „Viele von einer neurologischen Erkrankung Betroffene erleiden von einer Minute auf die andere Schädigungen manchmal irreversibler Art und werden von ihren Angehörigen oftmals als verändert wahrgenommen, sind also nicht mehr dieselben“, sagt Krankenschwester und Stroke Nurse Marlen Trinks, die die Angehörigensprechstunde an der neurologischen Klinik des Krankenhauses leitet. Damit müssten Angehörige frühzeitig lernen umzugehen.
„Oft erleben wir, dass sie hilflos neben dem Bett ihres Familienmitglieds stehen und mit der Situation überfordert sind“, sagt Trinks. „Schnell entwickeln sich Barrieren im Umgang zum Beispiel mit einem Lebenspartner, auch ausgelöst durch Ängste, etwas falsch zu machen. Wir möchten helfen, dies gar nicht erst entstehen zu lassen.“
Individuelle Unterstützung und Tipps
„Die Angehörigenbegleitung findet im deutschen Gesundheitssystem bisher kaum Berücksichtigung“, erläutert Professor Dominik Michalski, Oberarzt an der Stroke Unit. „Doch wenn diese gut funktioniert, profitieren auch die Patienten davon.“ Wichtig sei, dass die Angehörigenbegleitung frühzeitig im Krankheitsverlauf beginne. Bei jedem Erstgespräch solle ab sofort aktiv auf die neue Sprechstunde hingewiesen werden.
Dort erhielten Angehörige individuelle Unterstützung, würden mit praktischen Tipps aus pflegerischer Sicht für den Umgang mit den bestehenden Einschränkungen geschult und könnten ihre Fragen stellen. Schulungen und Beratungen gebe es auch wegen einer bevorstehenden Entlassung in die Reha oder nach Hause beispielsweise zum Umgang mit Kommunikations- oder Wahrnehmungsstörungen der Betroffenen, mit Schluckstörungen sowie dem Bewegen und Mobilisieren und auch zu Blasen- und Darmentleerungsstörungen. (sve)