Spritze mit Folgen? Arzt wegen Körperverletzung angeklagt
Hat ein Arzt aus dem Landkreis Goslar tatsächlich Patienten mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert? Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben.
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Waren verunreinigte Injektionslösungen schuld? In Braunschweig muss sich ein Arzt vor Gericht verantworten, weil Patienten sich in seiner Praxis mit Hepatitis-C infiziert haben sollen.
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GOSLAR. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat einen ehemaligen Arzt aus dem Kreis Goslar wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen angeklagt.
Der 70-Jährige soll in den Jahren 2006 bis 2008 mindestens acht Patienten in seiner Praxis im Oberharz bei so genannten "Spritzenbehandlungen" mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben.
2000 Patienten wurden zum Bluttest gebeten
Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als zwei Jahre lang in dem Fall ermittelt. Im Frühsommer 2008 war das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar stutzig geworden, weil drei von dem Arzt behandelte Patienten, die nicht zu einer Risikogruppe gehörten, an Hepatitis C erkrankt waren.
Bei einer Besichtigung seiner Praxis stellte das Gesundheitsamt hygienische Mängel fest. Im September 2008 hatte der Landkreis dann in einer groß angelegten Aktion rund 2000 Patienten der Arztpraxis angeschrieben und zu Bluttests aufgerufen.
Die Untersuchungen ergaben insgesamt 28 Verdachtsfälle, wobei 18 Hepatitis-Infizierte den gleichen Virusstamm aufwiesen.
In 20 Fällen ließ sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass sich die Patienten tatsächlich in der Arztpraxis im Oberharz infiziert hatten.
Diese Verfahren wurden eingestellt. Übrig blieben acht Fälle, die nun vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden sollen.
Konkret wirft die Anklagebehörde dem Arzt vor, Patienten mit kontaminierten Medikamenten behandelt zu haben. Zu den Verunreinigungen soll es dadurch gekommen sein, dass der Facharzt zunächst Patienten Blut entnahm oder ihnen intravenös Medikamente verabreichte.
Dann habe er mit derselben Spritze und Nadel andere Medikamente aus Ampullen, Durchstechflaschen oder Infusionen aufgezogen und den Patienten verabreicht.
Dem Arzt drohen bis zu drei Jahre Haft
Dadurch, dass er die Nadel nicht gewechselt habe, sei das darin befindliche Medium verunreinigt worden. Dieses Medium habe er dann noch für weitere Patienten verwendet.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der ehemalige Arzt aufgrund seiner beruflichen Kenntnisse und aufgrund des Auftretens einer Infektion im Jahr 2004 erkennen können, dass sich auf diese Weise eine Virusinfektion eines Patienten auf Folgepatienten übertragen könne.
Der 70-Jährige bestreitet die Vorwürfe und gibt an, stets neue Nadeln und Spritzen verwendet zu haben. Die Patienten hätten dies nicht sehen können, weil er bei der Spritzenmontage mit dem Rücken zu ihnen gestanden habe.
Die betroffenen Patienten hätten die Abläufe allerdings anders geschildert, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Joachim Geyer. Fahrlässige Körperverletzung werde mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet.