Praxissoftware
Standard-Schnittstelle kommt
Die IT-Schnittstelle für den besseren Datenaustausch zwischen den Arzt-Softwaresystemen kommt noch vor dem E-Health-Gesetz. Das hat der Bundesverband Gesundheits IT bekannt gegeben.
Veröffentlicht:BERLIN. Warten auf das E-Health-Gesetz? Das wollen und werden die Hersteller von Praxis-IT-Systemen nicht.
Die Interoperabilität der Systeme, die in den vergangenen Wochen immer wieder vonseiten der KBV oder Ärzteverbänden gefordert wurde, sei nicht erst mit dem E-Health-Gesetz Thema, wie der Bundesverband Gesundheits IT (bvitg) mitteilt.
Es gebe bereits marktbewährte Standards für den Datentransfer zwischen unterschiedlichen Arztsoftwaresystemen. Und genau diese will der Verband nun in einer neuen Schnittstelle bündeln.
BVITG-transfer wird die neue Standard-Schnittstelle heißen, die in Kürze allen Systemhäusern zur Verfügung stehen soll.
Sie soll nicht nur den Im- und Export von Bestandsdaten der Praxen zwischen den Systemen ermöglichen, sondern auch den Transfer von Medikationsdaten etwa für übergreifende Prüfungen zur Arzneimittel-Therapiesicherheit sicherstellen, berichtet der Verband.
Hintergrund ist, dass der bvitg und seine 46 Mitgliedsunternehmen, zu denen Arzt- und Kliniksoftwarehersteller zählen, vor allem auch wegen des Aufbaus der einheitlichen Telematikinfrastruktur geeignete und erprobte Standards für wichtig erachten. Denn so ließe sich die praxisgerechte Umsetzung von Mehrwertdiensten innerhalb der Telematikinfrastruktur garantieren.
Arztbrief als Paradebeispiel
Immerhin ein Beispiel für einen systemübergreifenden Mehrwertdienst kann der Verband schon vorweisen: Bereits vor Jahren entwickelte er den VHitG-Arztbrief, der mittlerweile als Arztbrief 2014 sektorübergreifend genutzt wird.
"Während die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) definierte BDT-Schnittstelle allein rudimentäre Datenauszüge gesetzlich versicherter Patienten zu ermöglichen versucht, hat die Software-Industrie seit langem weit umfangreichere Lösungen - weit über die GKV-Daten hinaus - geschaffen und erfolgreich im täglichen Einsatz", so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.
Ein vollständiger Datentransfer umfasst laut bvitg neben den reinen Abrechnungsdaten nämlich auch die Patientenkartei einschließlich medizinischer Dokumentationen sowie eine Vielzahl von programmbezogenen Daten der Praxen wie etwa eigene Dokumentationsbausteine oder Daten aus Korrespondenzen.
Der bvitg geht nach Einschätzungen seiner Mitgliedsunternehmen übrigens von jährlich mehr als 5000 Systemwechslern mit einem nahezu vollständigen Datentransfer aus.
Hier habe sich im Wettbewerb um die beste Datenkonvertierung bereits ein Industriestandard etabliert. (reh)