Steuerfreie Zuschläge erhöhen Elterngeld nicht

KASSEL (mwo). Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Das galt auch schon vor der entsprechenden Gesetzesregelung, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

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Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei der Berechnung werden unter anderem "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" berücksichtigt.

Seit 2011 sind steuerfreie Zuschläge davon ausdrücklich gesetzlich ausgenommen. Doch auch davor mussten die Zuschläge nicht berücksichtigt werden, so das BSG.

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