Steuerhinterziehung: Millionenbetrüger landen im Knast
KARLSRUHE (mwo). Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, kann nicht mehr auf richterliche Milde hoffen. In der Regel wird eine Gefängnisstrafe fällig, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Bewährungsstrafe kommt danach nur noch in Ausnahmefällen in Betracht.
Veröffentlicht:
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kennt kein Erbarmen mit Steuersündern, die Millionenbeträge hinterziehen.
© dpa
Damit hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Augsburg als rechtsfehlerhaft milde auf. Der angeklagte Geschäftsführer hatte nach dem Verkauf seiner eigenen Firma Vermittlerlohn als Verkaufserlös ausgegeben und so das Finanzamt um 890.000 Euro betrogen.
Geschäftsführerlohn ließ er in "Schenkungen" an seine Ehefrau und seine Kinder umwidmen, wodurch er seine Steuerschuld um weitere 240.000 Euro verkürzte.
Karlsruher Richter rügen Landgericht
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Geschäftsführer im April 2011 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte diese zur Bewährung aus.
Bei Strafen über zwei Jahren ist eine Bewährung nicht mehr möglich. Die Staatsanwaltschaft war mit der Augsburger Milde nicht einverstanden und hatte nun vor dem BGH Erfolg.
Offenbar habe das Landgericht gezielt versucht, die Schwelle von zwei Jahren nicht zu überschreiten, um die Strafe noch zur Bewährung aussetzen zu können, rügten die Karlsruher Richter.
Bewährungsstrafe nur noch ausnahmsweise
Bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro komme eine Bewährungsstrafe aber nur noch ausnahmsweise bei "gewichtigen Milderungsgründen" in Betracht. Allein das Fehlen strafverschärfender Umstände reiche nicht aus.
Zudem habe hier das Landgericht verschärfende Umstände unberücksichtigt gelassen. So habe der Geschäftsführer "im Zusammenwirken mit dem Steuerberater" Unterlagen manipuliert.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2011 (Az.: 1 StR 631/10) hatte der BGH ein Strafurteil des Landgerichts Darmstadt über zwei Jahre und zehn Monate gegen den Rechtsanwalt Michael Wolski bestätigt.
Er hatte das Finanzamt ebenfalls um 1,1 Millionen Euro betrogen. Mit einer Verfassungsbeschwerde war er danach gescheitert. Vor kurzem rückte er daher in die osthessische Justizvollzugsanstalt Hünfeld ein.
Az.: 1 StR 525/11