Abrechnung
Telemonitoring Herzinsuffizienz: EBM-Gerüst steht
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr beschloss der GBA, das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in den GKV-Katalog aufzunehmen. Jetzt ist auch die EBM-Abrechnung geregelt.
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr beschloss der GBA, das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in den GKV-Katalog aufzunehmen. Jetzt ist auch die EBM-Abrechnung geregelt.
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