KV rechnet

Termin-Servicestellen kosten Ärzte Millionen

Mehrkosten von einigen Millionen Euro jährlich und mehr Bürokratie in den Praxen: Die KV Westfalen-Lippe kann den geplanten Terminservicestellen nichts Gutes abgewinnen.

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Die geplanten Termin-Servicestellen verbrennen nach Ansicht der KV Westfalen-Lippe nur das Geld der Vertragsärzte.

Die geplanten Termin-Servicestellen verbrennen nach Ansicht der KV Westfalen-Lippe nur das Geld der Vertragsärzte.

© jokerpro/Fotolia.com

KÖLN. Die im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehenen Terminservicestellen werden für die niedergelassenen Ärzte richtig teuer. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) nach ersten eigenen Analysen.

"Es kann nicht sein, dass die Vertragsärzte aus eigenen Mitteln eine populistische Idee des Gesetzgebers finanzieren müssen", kritisierte kürzlich KVWL-Vorstand Dr. Thomas Kriedel. In Westfalen-Lippe werden seinen Angaben zufolge pro Quartal fast 1,7 Millionen fachärztliche Überweisungen ausgestellt.

Wenn die Kassenärztliche Vereinigung davon auch nur zehn Prozent über eine Servicestelle vermitteln müsste, wäre das ein zusätzlicher Personal-Mehraufwand von jährlich mehr als 3,6 Millionen Euro, versicherte Kriedel.

"Die finanziellen Dimensionen sind immens, spielen aber bis dato in der öffentlichen Diskussion keine Rolle."

"Blanker Hohn"

Doch die Termin-Servicestellen würden die niedergelassenen Ärzte nicht nur Geld, sondern auch Zeit kosten, die am Ende bei der Patientenbehandlung fehle, ist sich Kriedel sicher.

So müssten überweisende Hausärzte zunächst die medizinische Dringlichkeit der Überweisung prüfen und dokumentieren. Die Fachärzte wiederum müssten der KV freie Kapazitäten melden.

"Angesichts der Beteuerungen des Gesetzgebers, die vertragsärztliche Tätigkeit von unnötigen Belastungen zu befreien, ist die Einführung der geplanten Service-Stellen blanker Hohn", empört sich Kriedel.

Im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Einrichtung von Terminservicestellen "zur Verkürzung von Wartezeiten der Versicherten auf Facharzttermine" als Ergänzung des Sicherstellungsauftrages in Paragraf 75 SGB V konzipiert. (iss)

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