Studienplatzvergabe
Thüringen plant neben Landarztquote jetzt auch Landzahnarztquote
Mit besseren Chancen auf einen Medizin-Studienplatz sollen angehende Ärzte künftig in Thüringen gehalten werden. Eine solche Quote soll es nicht nur für die Humanmedizin geben, sondern auch für die Zahnmedizin.
Veröffentlicht:Erfurt. Mit einer Quoten bei der Vergabe von Studienplätzen für die Human- und Zahnmedizin will Thüringens Landesregierung dem Ärzte- und Zahnärztemangel entgegentreten. Ein entsprechendes Gesetz soll der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause abschließend beraten, wie die Thüringer Linke-Fraktion und die CDU-Fraktion am Wochenende mitteilten. Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor den Weg dafür freigemacht. Die Beratungen über eine Landarztquote im Freistaat dauert seit einigen Jahren an.
„Wir steigern damit langfristig die Attraktivität Thüringens für junge Medizinerinnen und Mediziner, denn die Hürden für die Aufnahme eines Medizinstudiums, die oft in einem hohen Numerus Clausus bestehen, werden so nachhaltig abgebaut“, erklärte der Linke-Gesundheitspolitiker Ralf Plötner.
Mindestens zehn Jahre in der Niederlassung
Ursprünglich sollte die Landarztquote nur für angehende Humanmediziner kommen. Nach dem geplanten „Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz“ (ThürHSiG) sollten jene an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) zugelassen werden, die nach dem Studium „unverzüglich“ eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin oder Inneren Medizin beginnen.
Nach Abschluss der Weiterbildung müssten sie „unverzüglich“ und für „mindestens zehn Jahre“ eine Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten (nach Paragraf 100 SGB V) aufnehmen. Für Verstöße gegen diese Verpflichtung sieht der Gesetzesentwurf eine „Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro“ vor.
Zahnärzte mit aufgenommen
Nun soll diese Quote auch für Studierende der Zahnmedizin angewendet werden. „Auch die Versorgung mit Zahnärzten wird auf dem Land zunehmend zum Problem. Mit der Landzahnarztquote wollen wir dafür sorgen, dass auch der Zahnarzt für alle Thüringer erreichbar bleibt“, erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel.
Das Konzept sieht eine Vorabquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen an der FSU Jena vor. Die Abiturnote soll bei dem Auswahlverfahren nicht gewichtet werden, „da jeder unabhängig von der Abschlussnote eine gleichwertige Zugangschance bekommen soll“, hieß es in einer Mitteilung der Linke-Fraktion. Stattdessen soll es ein Punktesystem geben, in das etwa freiwilliges Engagement und vorherige Berufstätigkeit als positive Auswahlkriterien einfließen sollen.
Auswirkungen sollen evaluiert werden
Linke, SPD und Grüne haben im Parlament keine eigene Mehrheit. Sie sind daher auf die Opposition angewiesen, um Gesetze zu verabschieden.
Der Gesetzentwurf kommt von der rot-rot-grünen Landesregierung. Die CDU reklamiert aber für sich, bereits seit Jahren auf eine entsprechende Initiative gedrungen zu haben. Außerdem stamme der Antrag zur Erweiterung um Zahnmediziner von den Christdemokraten, hieß es.
Nach Angaben der Linke-Fraktion soll die Wirkung des Gesetzes erstmals zum 31. Dezember 2026 überprüft werden und anschließend alle drei Jahre. „So kann flexibel auf neue demografische Entwicklungen reagiert werden“, teilte die Linke-Fraktion mit. Elternzeiten sollen nicht in die Vertragslaufzeit von zehn Jahren hinzuzählen. Mit dem Gesetz wolle man gezielt der zu erwartenden hohen Anzahl von Renteneintritten begegnen, so Plötner. (dpa/nös)