Zuwendungen

Ohne die Ärzte lässt sich keine Transparenz herstellen. Diese Erfahrung macht gerade die forschende Pharmaindustrie. Denn sie darf geldwerte Zuwendungen an Ärzte nicht ohne weiteres offen legen.

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Geldliche Zuwendungen an Ärzte können Pharmaunternehmen nur offenlegen, wenn der Arzt zustimmt.

Geldliche Zuwendungen an Ärzte können Pharmaunternehmen nur offenlegen, wenn der Arzt zustimmt.

© Getty Images / iStockphoto

BERLIN. Die von Pharmaunternehmen und Bundesärztekammer angestrebte große Transparenz bei geldwerten Zuwendungen ist auf die Mitwirkung jedes einzelnen Arztes angewiesen. Unternehmen könnten nicht von sich aus beschließen, Zuwendungen an Ärzte zu veröffentlichen, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelunternehmen (vfa) Birgit Fischer beim 14. Medizinrechtstag am Wochenende in Berlin.

Damit ist die Industrie gezwungen, bereits angemeldete Transparenzansprüche einzuschränken. Die jüngsten in einem Kodex niedergelegten Beschlüsse des europäischen Dachverbands der forschenden Pharmaunternehmen (EFPIA) hatten nahe gelegt, dass die Mitgliedsunternehmen künftig alle direkten und indirekten Geldleistungen und andere geldwerten Zuwendungen an Ärzte und Krankenhäuser ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich machen würden.

Die Unternehmen bräuchten jeweils im Einzelfall das Einverständnis der Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe, wenn sie Daten zu Zuwendungen für Anwendungsbeobachtungen, klinische Prüfungen, Vorträge oder gesponserte Fortbildungsveranstaltungen offen legen wollten, relativierte Fischer die Ansage der EFPIA.

Dagegen sprächen rechtliche Gründe. Gemeint ist wohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der vfa ist derzeit dabei, die Voraussetzungen für die Umsetzung des Kodex bis Ende des Jahres zu schaffen.

Konkret bedeute dies, dass die Unternehmen ihre finanziellen Verbindungen nur zu Ärzten offenlegen werden, die mit einer Veröffentlichung einverstanden seien, kündigte Fischer an.

Erste Offenlegung in 2016 geplant

Möglich sei, darüber hinaus, die gezahlte Gesamtsumme publik zu machen, ohne Namen zu nennen. Erstmals erhoben werden sollen die Daten aus dem Jahr 2015, die dann 2016 veröffentlicht werden sollen.

Sicher ist derzeit noch nicht, ob das geplante absolute Werbemittelverbot der vfa-Unternehmen durchgesetzt werden kann. Offenbar prüft die Werbemittelindustrie kartellrechtliche Schritte dagegen.

Die verfasste Ärzteschaft hat sich für die Offenlegung aller Interessenkonflikte ausgesprochen. So zum Beispiel auf dem 116. Ärztetag in Hannover. Die Bundesärztekammer hat die künftige Regierung bereits aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Vorbild könne der amerikanische "Physicians Payment Sunshine Act" sein.

In diese Kerbe schlägt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung. "Nur durch Transparenz lassen sich Anwendungsbeobachtungen entdämonisieren," sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung. (af)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 10.09.201313:36 Uhr

"Sunshine Act"

Unter
http://www.ama-assn.org/resources/doc/washington/sunshine-act-physician-financial-transparency-reports.pdf
der American Medical Association (AMA) kann der "Sunshine Act" nachgelesen werden:
Ärztliche finanzielle Transparenzberichte
Ab 1. August 2013 sind Hersteller von Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln und biologisch aktiven Substanzen, die am US-Bundes-Gesundheitsfürsorge-Programm teilnehmen, verpflichtet, finanzielle Zuwendungen und geldwerte Vorteile an Ärzte und Lehrkrankenhäuser offen zu legen und darüber zu berichten. Hersteller werden ihre Mitteilungen an die Medicare- und Medicaid-Zentren jährlich übermitteln. Zusätzlich müssen Hersteller und Einkaufsgenossenschaften Eigentums- und Interessen-Verhältnisse der Ärzte und ihrer direkten Familienangehörigen offen legen. Die meisten Informationen aus den Finanzberichten der Hersteller werden auf einer allgemein zugänglichen Webseite veröffentlicht. Ärzte haben das Recht, Berichte zu überprüfen und sie betreffende Angaben, die falsch, ungenau oder irreführend sind, abzulehnen.
["Physician financial transparency reports: Beginning Aug. 1, 2013, the Physician Payments Sunshine Act (Sunshine Act), which is part of the Affordable Care Act, requires manufacturers of drugs, medical devices,
and biologicals that participate in U.S. federal health care programs to track and then report certain payments and items of value given to physicians and teaching hospitals. Manufacturers will submit the reports to the Centers for Medicare & Medicaid Services on an annual basis. In addition, manufacturers and group purchasing organizations must report certain ownership interests held by physicians and their immediate family members. The majority of the information contained in the manufacturers’ reports will be available on a public, searchable website. Physicians have the right to review these reports and to challenge those reports pertaining to them that are false, inaccurate or misleading."]

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Thomas Ratajczak 10.09.201310:17 Uhr

Zuwendung

Das Problem ließe sich leicht lösen: Die Zuwendung von der Zustinmung zur Veröffentlichung abhängig zu machen.

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