Rechtsstreit beendet

Magenmittel Zantac®: Sanofi muss Boehringer keine Entschädigung zahlen

Die Internationale Handelskammer hat eine Klage von Boehringer Ingelheim gegen Sanofi zurückgewiesen. Die Klage gegen das Sodbrennenmedikament Zantac® war wissenschaftlich nicht fundiert - ein weiterer Erfolg für das französische Pharmaunternehmen.

Veröffentlicht:

Paris. Im Entschädigungsstreit mit Boehringer Ingelheim rund um das in die Schlagzeilen geratene Medikament Zantac® kann der französische Pharmakonzern Sanofi erneut aufatmen: Die Internationale Handelskammer in den USA habe die Klage des deutschen Herstellers zurückgewiesen, teilte Sanofi am Dienstag in Paris mit.

Die Franzosen sind demnach nicht verpflichtet, Boehringer Ingelheim für mögliche Verluste im Zusammenhang mit den zu Zantac® in den USA laufenden Rechtsstreitigkeiten zu entschädigen. Diese Entscheidung sei endgültig und unanfechtbar, hieß es. Die Sanofi-Aktie legte im frühen Handel in Paris knapp drei Prozent zu.

Sanofi gab sich unterdessen zuversichtlich, sich vor Gericht in den USA weiter erfolgreich verteidigen zu können. Der Konzern verwies dabei auf ein ohnehin wegweisendes Urteil eines US-Bundesgerichts aus dem Dezember 2022.

Dieses hatte damals festgestellt, dass die Klagen gegen das Magen- und Sodbrennenmittel Zantac® wegen angeblicher Krebsrisiken nicht wissenschaftlich fundiert seien und es keine zuverlässigen Beweise für die von den Klägern behaupteten Schäden gebe. Inzwischen haben laut Sanofi deshalb bereits Zehntausende ihre Ansprüche aufgegeben.

Börsen in Aufruhr

Von Boehringer Ingelheim hieß es in einem Statement, der Konzern habe die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis genommen. Da das Schiedsverfahren Vertraulichkeitsbestimmungen unterliege, könne das Unternehmen keine weitergehenden Kommentare abgeben.

Der Fall hatte an der Börse im vergangenen Jahr zeitweise hohe Wellen geschlagen und für deutliche Kursverluste bei den verwickelten Unternehmen wie GSK , Pfizer und Sanofi gesorgt. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?