Rechtsstreit beendet
Magenmittel Zantac®: Sanofi muss Boehringer keine Entschädigung zahlen
Die Internationale Handelskammer hat eine Klage von Boehringer Ingelheim gegen Sanofi zurückgewiesen. Die Klage gegen das Sodbrennenmedikament Zantac® war wissenschaftlich nicht fundiert - ein weiterer Erfolg für das französische Pharmaunternehmen.
Veröffentlicht:Paris. Im Entschädigungsstreit mit Boehringer Ingelheim rund um das in die Schlagzeilen geratene Medikament Zantac® kann der französische Pharmakonzern Sanofi erneut aufatmen: Die Internationale Handelskammer in den USA habe die Klage des deutschen Herstellers zurückgewiesen, teilte Sanofi am Dienstag in Paris mit.
Die Franzosen sind demnach nicht verpflichtet, Boehringer Ingelheim für mögliche Verluste im Zusammenhang mit den zu Zantac® in den USA laufenden Rechtsstreitigkeiten zu entschädigen. Diese Entscheidung sei endgültig und unanfechtbar, hieß es. Die Sanofi-Aktie legte im frühen Handel in Paris knapp drei Prozent zu.
Sanofi gab sich unterdessen zuversichtlich, sich vor Gericht in den USA weiter erfolgreich verteidigen zu können. Der Konzern verwies dabei auf ein ohnehin wegweisendes Urteil eines US-Bundesgerichts aus dem Dezember 2022.
Dieses hatte damals festgestellt, dass die Klagen gegen das Magen- und Sodbrennenmittel Zantac® wegen angeblicher Krebsrisiken nicht wissenschaftlich fundiert seien und es keine zuverlässigen Beweise für die von den Klägern behaupteten Schäden gebe. Inzwischen haben laut Sanofi deshalb bereits Zehntausende ihre Ansprüche aufgegeben.
Börsen in Aufruhr
Von Boehringer Ingelheim hieß es in einem Statement, der Konzern habe die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis genommen. Da das Schiedsverfahren Vertraulichkeitsbestimmungen unterliege, könne das Unternehmen keine weitergehenden Kommentare abgeben.
Der Fall hatte an der Börse im vergangenen Jahr zeitweise hohe Wellen geschlagen und für deutliche Kursverluste bei den verwickelten Unternehmen wie GSK , Pfizer und Sanofi gesorgt. (dpa)