Personalgespräch

Unerlaubte Aufnahme: Fristlose Kündigung okay

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Arbeitnehmer dürfen ein Personalgespräch nicht heimlich aufnehmen. Eine solche Aufnahme rechtfertigt eine fristlose Kündigung wie jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt entschied (Az.: 6 Sa 137/17). Der Angestellte hatte zwei Kolleginnen als "Low Performer" und "faule Schweine" beleidigt und eine von ihnen verbal bedroht. Bei dem danach geführten Personalgespräch legte er sein Smartphone auf den Tisch und betätigte heimlich die Aufnahmefunktion. Als der Arbeitgeber dies erfuhr, kündigte er fristlos. Zu Recht, urteilte das LAG. Die heimliche Aufnahme verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer und sei nicht zu rechtfertigen. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Langzeitstudie

Lange Vollnarkosen gehen wohl mit kognitivem Abbau einher

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung bei einer 39-jährigen Patientin mit Morbus Crohn?

Junge Frau schaut aus einem Krankenhausfenster

© PR Image Factory/stock.adobe.com

Keine Medikamente und keine Dialyse mehr

Weltweit erste CAR-T-Zell-Therapie bei Kind mit Lupus