Baden-Württemberg

Uniklinik Mannheim nicht nur Lehrstandort

Die Landesregierung tritt Befürchtungen entgegen, die Universitätsmedizin Mannheim könnte abgewertet werden zu einem alleinigen Standort für die Lehre.

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STUTTGART. Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium ist Mutmaßungen entgegengetreten, die Universitätsmedizin Mannheim könnte abgewertet werden zu einem Standort mit dem Schwerpunkt auf der Lehre.

In einer parlamentarischen Anfrage im Landtag hat die CDU-Fraktion eine derartige Schwerpunktsetzung "als Ansatz für Sparvorschläge (für) ungeeignet" erklärt. Eine Sonderrolle nehme die Universitätsmedizin Mannheim lediglich dahin gehend ein, dass sich die Finanzierungszuständigkeit des Wissenschaftsministeriums auf die Universitätsmedizin beschränkt - diese nämlich ist eine Fakultät der Universität Heidelberg.

Das Klinikum Mannheim hingegen wird in der Rechtsform einer GmbH geführt, deren Alleingesellschafter die Stadt Mannheim ist. Damit unterliegt die Krankenversorgung am Uniklinikum Mannheim weder der Rechts- noch der Fachaufsicht des Wissenschaftsministeriums.

Ausdrücklich schließt sich die Landesregierung der Bewertung des Wissenschaftsrates an. Der Rat hatte im Januar in einer Evaluation vor allem die positive Entwicklung der Leistungen in den vier Forschungsschwerpunkten an der Universitätsmedizin Mannheim hervorgehoben.

Erwähnt wird weiterhin der Modellstudiengang, das "Mannheimer Reformierte Curriculum Medizin" (MaReCuM), das "insbesondere in der vorklinischen Ausbildung Anerkennung genießt".

Begrenzter Spielraum für Hoschulen und Wissenschaftspolitik

Die Landesregierung erinnert auch an die To do-Liste des Wissenschaftsrates. In der Evaluation war eine "gemeinsame Orientierung der Interessen und Handlungsweisen beider Träger (Medizinische Fakultät Mannheim und Uniklinikum, d. Red.) an den Erfordernissen und von Forschung und Lehre" als Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung genannt worden. Als "unabdingbar" bezeichnet die Landesregierung unter anderem eine veränderte Leitungsstruktur des Klinikums in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat.

Zurückhaltend zeigt sich die Landesregierung mit Blick auf die Idee, Standorte mit Spitzenforschung und solche mit einem Schwerpunkt in der Lehre zu unterscheiden. Bundesärzteordnung und die Approbationsordnung setzen für die Ausbildung von Ärzten "zwingend eine adäquate Forschungstätigkeit der Hochschule" voraus. Damit sei der Spielraum für Hochschulen und Wissenschaftspolitik "begrenzt", die Lehre in den Fokus zu rücken.

Das Klinikum Mannheim hatte im Jahr 2012 einen Überschuss von knapp sechs Millionen Euro verbucht. Nur das Uniklinikum Freiburg verzeichnete außerdem mit 3,8 Millionen Euro einen Überschuss.

In Heidelberg (-1,7 Millionen Euro), Tübingen (-2,7 Millionen Euro) und Ulm (-14,9 Millionen Euro) hingegen waren im Jahr 2012 rote Zahlen aufgelaufen. (fst)

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