Urlaubsanspruch besteht trotzt Elternzeit weiter
BERLIN (reh). Kürzt ein Praxischef Mitarbeiterinnen in Elternzeit nicht ausdrücklich ihren Urlaubsanspruch während der Elternzeit, besteht dieser weiter. Das heißt, obwohl die Mitarbeiterin nicht arbeitet und sich im umgangssprachlichen "Erziehungsurlaub" befindet, könnte sie zusätzlichen Urlaub geltend machen, der ihr nach Ende der Elternzeit zusteht.
Darauf wies Rechtsanwalt Dr. Christoph Jansen auf einem Rechtssymposium der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin hin. Das ergebe sich aus Paragraf 17 des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes.