Urteil: Arzt muss Patienten nicht ständig beobachten

Sind Ärzte verpflichtet, ihre Patienten während einer Behandlung ständig im Auge zu behalten? Und haften sie, falls sie das nicht tun und der Patient sich verletzt? Nein, hat jüngst ein Oberlandesgericht entschieden.

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Arzt muss einen erwachsenen Patienten während einer Untersuchung nicht ständig im Auge behalten, um ihn von gefährlichem Leichtsinn abzuhalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem nun bekannt gewordenen Beschluss.

Dies gilt vor allem dann, wenn der Patient ausreichend über das richtige Verhalten für den Heilungsprozess aufgeklärt wurde, wie die Richter betonten. Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Landgerichts Trier.

Die Vorinstanz hatte Schadensersatzansprüche einer Patientin gegen ein Krankenhaus und einen Arzt abgelehnt. Die Klägerin war in einem Aufklärungsbogen darauf hingewiesen worden, dass sie nach einer Knieoperation das Bein eine bestimmte Zeit lang nicht belasten dürfe.

Dennoch versuchte sie nur wenige Tage nach dem Eingriff nach einer ärztlichen Untersuchung aufzustehen, um einen Rollstuhl zu erreichen. Dabei stürzte sie und die Operationswunde riss wieder auf.

Anders als die Klägerin waren Landgericht und OLG nicht der Auffassung, dass den Arzt ein Verschulden treffe, weil er sich kurz von der Klägerin abgewandt hatte.

Az.: 5 U 761/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken