85-facher Mord

Urteil gegen Krankenpfleger Niels H. rechtskräftig

Der Massenmörder aus Geltungssucht Niels H. hat den Rechtsweg gegen seine Verurteilung ausgeschöpft – vergeblich.

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Karlsruhe. Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Oldenburger Krankenpfleger Niels H. ist rechtskräftig. Das Landgericht Oldenburg hatte H. des Mordes an 85 Patienten für schuldig befunden. Das entsprechende Urteil ist ohne jeden Rechtsfehler, befand nun der Bundesgerichtshof.

H. war in Krankenhäusern in Oldenburg und dann in Delmenhorst jeweils auf der Intensivstation tätig. Nach den Feststellungen des Oldenburger Landgerichts hatte er von 2002 bis 2005 zahlreichen Patienten Medikamente verabreicht, die zum Herzstillstand führen. Ihm ging es darum, die Patienten wiederbeleben zu können, um so Anerkennung von Patienten, Ärzten und Kollegen zu bekommen.

Dies gelang aber nicht immer; viele Patienten starben. Das Landgericht hielt 85 Fälle für erwiesen, 15 weitere Tatvorwürfe dagegen nicht. Die Motive des Krankenpflegers wertete es als Mord aus niedrigen Beweggründen. Heimtücke habe zuletzt nicht mehr vorgelegen, weil Kollegen und Ärzte bereits misstrauisch und damit nicht mehr arglos waren.

Revision abgewiesen

Neben der Freiheitsstrafe stellte das Landgericht am 6. Juni 2019 die besondere Schwere der Schuld fest und sprach ein lebenslanges Berufsverbot für die Kranken- und Altenpflege sowie das Rettungswesen aus.

Hiergegen hatte Niels H. den BGH angerufen. Dieser wies die Revision nun jedoch ab. Die Überprüfung des Oldenburger Urteils habe „keinen Rechtsfehler ergeben, sämtliche Rügen sind ohne Erfolg geblieben“, so die Karlsruher Richter. (mwo)

Bundesgerichtshof, Az.: 3 StR 624/19

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