Bundesverfassungsgericht
Urteil zu Sterbehilfe-Verbot soll dieses Jahr fallen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr über das neue Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe entscheiden. Dagegen sind inzwischen insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden anhängig – von Sterbehilfe-Organisationen und Privatleuten, aber auch von Ärzten, Pflegern und Anwälten. Das geht aus der Verfahrensübersicht des Gerichts für das Jahr 2017 hervor, die nun vorgestellt wurde. Seit Dezember 2015 darf niemand mehr Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten, also geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.
In 65 Verfahren streben die Richter bis Jahresende eine Entscheidung an. Dabei geht es um so Unterschiedliches wie den Rundfunkbeitrag, die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Ankurbelung der Konjunktur ("Quantitative Easing", QE) oder die Klage intersexueller Menschen für die Einführung eines "dritten Geschlechts" neben männlich und weiblich. Im Januar wurde bereits über Klagen der Gewerkschaften gegen die Tarifeinheit verhandelt. Anhängig sind zudem die komplexen Verfahren zum Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada und zur Vorratsdatenspeicherung.
Im vergangenen Jahr wurden etwa 5750 Verfahren neu registriert. Knapp 6200 wurden entschieden oder erledigten sich anderweitig. Damit waren zum Jahreswechsel noch knapp 3200 unerledigte Verfahren anhängig. Knapp zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden hatten 2016 Erfolg. (dpa)