Totschlag?
Verfahren gegen Erdinger Arzt wird neu aufgerollt
Das Landgericht Landshut muss sich erneut mit einem Arzt aus Erding befassen, gegen den der Vorwurf mutmaßlichen Totschlags im Raum steht. Der Bundesgerichtshof hatte Fehler in dem Fall moniert.
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Wie wird Justitia entscheiden?
© Volker Hartmann / dpa
LANDSHUT. Das Landgericht Landshut rollt einen Fall gegen einen Erdinger Arzt neu auf. Im Raum steht der Vorwurf der mutmaßlichen Tötung seiner Ehefrau. Der Verdächtigte ist vor Kurzem in Landshut eingetroffen, wo er nun in Untersuchungshaft sitzt. Dorthin war er aus Chile überstellt worden, wo er sich zuletzt längere Zeit aufgehalten haben soll.
Dem Mann wird vorgeworfen, Ende 2013 im gemeinsamen Haus in Erding seine Frau getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag. Der ungewöhnliche Fall beschäftigt verschiedenen Medienberichten zufolge die Gerichte bereits seit mehreren Jahren. Für Aufsehen hatte der Fall auch deswegen gesorgt, weil es angeblich zu Ermittlungs- und Verfahrensfehlern gekommen sein soll.
Die Tat wurde 2014 schon einmal vor dem Landgericht Landshut verhandelt. Das Verfahren sei Medienberichten zufolge jedoch erschwert worden durch vermeintliche Fehleinschätzungen von Notarzt und Kriminalpolizei am Tatort. Der Beschuldigte Arzt soll demnach am Tattag selbst einen Nachbarn hinzugeholt haben.
Mitarbeiter der Polizei im Blick
Seine Frau habe zu dieser Zeit bereits tot im ersten Stock des gemeinsamen Hauses, im Badezimmer gelegen. Da erst spät überhaupt eine mögliche Tötung vermutet worden sei, seien bis dahin zahlreiche wichtige Spuren vernichtet worden, heißt es. So habe unter anderem der Arzt selbst im Haus und mit polizeilicher Erlaubnis geputzt. Auch Mitarbeiter der Polizei sollen voreilig Spuren entfernt haben.
Eine Obduktion habe dann aber entgegen der ersten Vermutung ergeben, dass die Frau nicht gestürzt sei. Vielmehr sei sie schwer verprügelt und schließlich erwürgt worden. Zudem solle sie zur Tatzeit sehr betrunken gewesen sein.
Der Arzt sei daraufhin als Verdächtiger in Untersuchungshaft genommen worden. Der Staatsanwalt soll dann im Lauf des Gerichtsverfahrens zur Annahme gekommen sein, es habe am Tattag aus familiären Gründen einen schweren Streit gegeben. In dessen Verlauf habe der Arzt seine Frau erwürgt, so der Vorwurf. Der Arzt habe demgegenüber stets ausgesagt, eine harmonische Ehe geführt zu haben.
Spärliche Beweislage
Die Verteidigung berief sich unter anderem auf die spärliche Beweislage. Zudem führte sie ins Feld, dass auch ein Unbekannter von außerhalb der Täter sein könne. Die vorsitzende Richterin sprach den Arzt im Januar 2015 aus Mangel an Beweisen frei, woraufhin die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision ging.
Der kam im Dezember 2015 zu dem Schluss, dass bei dem Verfahren Rechtsfehler vorlägen und verwies den Fall erneut an das Landgericht Landshut. Dort muss er nun von einer anderen Strafkammer komplett neu verhandelt werden.
Eine Verzögerung sei entstanden, weil der Beschuldigte kurz vor Verkündung des BGH-Urteils nach Chile ausgereist sei. Im Herbst wurde der Arzt Medienberichten zufolge in Chile festgenommen. Das neue Strafverfahren beginnt laut bisheriger Terminplanung am 26. April und soll bis 2. Juni dauern.