Noch im November
Verkürzte Bestellfristen für COVID-Impfstoffe
Angesichts der stockenden Impfkampagne und der Auffrischungsimpfungen können Ärzte nun zumindest auf kürzere Bestellfristen für Impfstoffe hoffen. Eine Umfrage zeigt: Das scheint überfällig.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Die langen Vorlauffristen für Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen könnten bald ein Ende haben. Noch im November sollen der Bestell- und Auslieferungsprozess in eine wöchentliche Vorlauffrist überführt werden. Das geht aus einem Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hervor, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Demnach soll der Arzneimittelgroßhandel in den „nächsten beiden Wochen mit einem ausreichenden Puffer an COVID-19-Impfstoffen“ versorgt werden. Bisher mussten Ärztinnen und Ärzte bei der Impfstoff-Bestellung fast zwei Wochen Vorlauf einplanen.
Niedersachsens Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich am Freitag in einer Stellungnahme zur Gesundheitsministerkonferenz erfreut, dass das BMG die Verhandlungen mit dem Großhandel aufgenommen hat. „Sowohl die Arztpraxen als auch die mobilen Teams können damit flexibler auf die Nachfrage reagieren und die Booster-Impfungen noch einmal beschleunigen“, so Behrens.
Zuletzt hatte der lange Vorlauf für Kritik gesorgt – unter anderem, weil sich Auffrischungsimpfungen so nur schwer organisieren ließen. „In den Praxen besteht bei den Booster-Impfungen das Problem, dass wir Impfstoff nur mit zwei Wochen Abstand im Voraus bestellen können“, sagte etwa der bayerische Hausärzte-Präsident Markus Beier der „Augsburger Allgemeinen“. „Das ist aber in der aktuellen Situation geradezu unmöglich vorauszuplanen“, sagte er und forderte: „Wir müssen wieder mit einer Woche im Voraus bestellen können.“
Umstellung noch im November
Auch eine am Freitag veröffentlichte Blitzumfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) zeigt, dass sich die Mehrheit der befragten Ärztinnen und Ärzte kürzere Bestellfristen für die Corona-Impfstoffe wünschen. Die Umfrage wurde zwischen Mittwoch und Freitag im Auftrag der KV Schleswig-Holstein durchgeführt. 315 Ärztinnen und Ärzte hatten sich daran beteiligt.
Nun also die Wende. Zur Umstellung des Prozesses auf einen wöchentlichen Rhythmus sollen Ärztinnen und Ärzte, heißt es in dem Schreiben aus dem BMG, am kommenden Dienstag, den 9. November, letztmalig den Bedarf an COVID-19-Impfstoffen über die übernächste Woche (KW 47) bestellen. Sollten sich im Anschluss weitere kurzfristige Bedarfe an Corona-Impfstoffen für KW 47 ergeben, könnten die Leistungserbringer diese am 16. November 2021 nachbestellen.
„Ab diesem Zeitpunkt gilt dann wieder der 1-Wochen-Rhythmus zwischen Bestellung und Lieferung (Bestellung am 23. November 2021 für die Auslieferung der COVID-19-Impfstoffe in KW 48)“, heißt es in dem Schreiben.
Zi-Umfrage: Ärzte wünschen sich Erleichterungen
Den Ergebnissen der Zi-Blitzumfrage zufolge wünschen sich die Ärztinnen und Ärzte neben der kürzen Bestellfrist mehrheitlich außerdem eine Vereinfachung der Impf-Dokumentation sowie Verbesserungen bei der Vergütung wie etwa Zuschläge für Impfungen an Wochenenden. Aus den Freitextantworten ergab sich den Angaben zufolge außerdem der Wunsch nach einer Darreichungsform des Impfstoffs in Form von „Einzeldosen“.
Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried: „Da Erst- und Zweitimpfungsgruppen immer schwieriger zu organisieren sind, ist ein Impfdosen-Verwurf in Arztpraxen unvermeidlich. Der geringe Prozentsatz an Verwürfen ist ein starkes Zeichen eines gut funktionierenden ambulanten Praxismanagements. Die Bereitstellung von Einzeldosen kann aber Verwurf minimieren, die Praxen um den hohen Aufwand für Terminkoordination entlasten und eventuell die Impfquote weiter erhöhen. Die Anliegen der Arztpraxen zur Förderung des Impfprozesses sollten jetzt dringend unterstützt werden.“
Die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke, fordert in der Zi-Mitteilung zur Umfrage: „Es ist an der Zeit, den Ärztinnen und Ärzten in den Arztpraxen etwas zurückzugeben. Die Vergütung für das Impfen muss den tatsächlichen Zeitaufwand widerspiegeln; Praxismitarbeitende, die am Wochenende Impfsprechstunden unterstützen, müssen Zuschläge erhalten.“ (Mitarbeit lass/mit Material von dpa)