Pflegebetrug

Verlockend viel Geld in der Intensivpflege

Ambulante Intensivpflege kann viel Geld einbringen. Das lockt auch Betrüger. Laut AOK Bayern wird derzeit gegen jeden vierten Dienstleister ermittelt.

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MÜNCHEN. In der ambulanten Intensivpflege geht es nicht immer korrekt zu. Laut AOK Bayern ermitteln Staatsanwälte allein in Bayern derzeit gegen jeden vierten ambulanten Intensivpflegedienst wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug. Das berichtete in ihrer Samstagsausgabe die Tageszeitung "Die Welt".

Die Varianten des Betrugs seien den Krankenkassendaten zufolge vielfältig. Es gebe unter anderem Fälle, in denen weniger Pflegekräfte als abgerechnet Dienste übernähmen. Auch komme es vor, dass Mitarbeiter falsche Arbeitszeiten abrechneten.

In anderen Fällen seien die eingesetzten Pflegekräfte für diese Art von Pflegetätigkeit nicht wie vorgeschrieben qualifiziert. In der ambulanten Intensivpflege sei eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch mehrere Pflegende pro Patient üblich.

Ungereimtheiten soll es aber auch bei der Einstufung des Pflegebedarfs von Patienten geben. Sie würden manchmal in den entsprechenden Dokumenten als kränker dargestellt als sie sind, um sie als Intensivpflegefall deklarieren zu können. Dies geschehe unter anderem in der Form, dass zwischenzeitliche gesundheitliche Fortschritte der Betreuten nicht mitgeteilt würden.

In allen Fällen rechneten die Pflegedienste unrechtmäßig zu viel Geld ab, das in die Taschen des betreffenden Dienstanbieters fließe. Die Krankenkassen und damit die Beitragszahler würden dafür zur Kasse gebeten. Die Honorare für die relativ aufwendige ambulante Intensivpflege seien hoch. Für die Betreuung eines Patienten würden aktuellen Daten zufolge bis zu etwa 25.000 Euro pro Monat abgerechnet.

Experten kritisieren in diesem Zusammenhang finanzielle Fehlanreize, die Korruption begünstigen könnten. In der Pflege seien entsprechend bessere Kontrollen erforderlich.

Die AOK Bayern beschäftigt eigene Ermittler, die sich speziell mit Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen beschäftigen. Allein im Auftrag dieser Krankenkasse sind den Angaben zufolge sieben Betrugsermittler und 30 Abrechnungsspezialisten tätig.

Sie kooperieren eng mit den Zuständigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. So hatte die AOK Bayern für 2017 insgesamt 1800 mutmaßliche Betrugsfälle gemeldet, und damit 20 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Erst im März hatte das Bayerische Innenministerium verkündet, ebenfalls mehr gegen Korruption im Gesundheitswesen unternehmen zu wollen. Demnach sollen landesweit in jedem Polizeipräsidium Ermittler auf das Thema spezialisiert werden. Die Krankenkasse begrüßt diesen beabsichten Kompetenzgewinn. (cmb)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 12.09.201815:23 Uhr

Verlockend viel Geld in der Gesundheitsbranche.


Kranken- und Pflegekassen horten Milliarden an Beitragsrücklagen auf Ihren Konten. Das lockt Betrüger und fördert Korruption in der Gesundheitsbranche. "Upps", so schnell kann es zur Diffamierung einer ganzen Branche führen. Mit solchen Mitteilungen schaden sich die Journalisten und Printmedien nur selbst.

Zu den Fakten: In Bayern gibt es zur Zeit ca. 80 ambulante Intensivpflegedienste von denen laut Beitrag der Tageszeitung „Die Welt“ und laut „AOK Bayern“ derzeit Staatsanwälte gegen jeden vierten ambulanten Intensivpflegedienst wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug ermitteln. Konkret würde also gegen ca. 20 ambulante Intensivpflegdienste von Seiten der Staatsanwaltschaft Bayern ermittelt.

Letztendlich sind es meist Bagatellfälle die gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt werden bzw. nicht über den Ermittlungsstatus hinaus zum strafgerichtlichen Verfahren kommen.

„Experten kritisieren in diesem Zusammenhang finanzielle Fehlanreize, die Korruption begünstigen könnten. In der Pflege seien entsprechend bessere Kontrollen erforderlich“. Leider nennen diese angeblichen „Experten“ keine konkreten Kontrollmaßnahmen bzw. Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen.

Übrigens, die Abrechnung der Leistungen ambulanter Intensivpflege wird für den jeweiligen Einzelfall zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger vor Ort vereinbart. (s. Leistungsgruppe IV, SGB V). Des Weiteren ist für die Kontrolle vor Ort der jeweilig zuständige MDK verantwortlich.

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