Bundesgerichtshof

Vermieter darf fristlos und zugleich ordentlich kündigen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ein Vermieter kann einem Mieter wegen überfälliger Miete fristlos und gleichzeitig hilfsweise ordentlich die Wohnung kündigen. Das entschied am Mittwoch in zwei Berliner Fällen der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).

Die Konstruktion wird nicht selten von Vermietern gewählt, um den säumigen Mieter auch dann los zu sein, wenn der durch sofortigen Ausgleich der Rückstände die fristlose Kündigung abwendet ("Schonfristzahlung"). Die Vorinstanz hatte noch geurteilt, die ordentliche Kündigung laufe ins Leere, da die fristlose das Mieterverhältnis zunächst sofort beende.

Der BGH sah das anders und überwies beide Fälle zurück an das OLG Berlin, das nun klären muss, ob die Bedingungen für eine ordentliche Kündigung erfüllt sind. (cw)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?