E-Health-Gesetz

Versandapotheker üben Kritik

Nach Ansicht der europäischen Versandapotheker ist der Entwurf zum E-Health-Gesetz nicht zukunftsfähig.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) übt massive Kritik an dem vorliegenden Entwurf für das E-Health-Gesetz.

Dieser greife nach Verbandssicht die aktuellen Entwicklungen - Gesundheitswirtschaft als Wachstumstreiber in Deutschland, Stärkung der Eigenverantwortung von Patienten mittels neuer Technologielösungen und die durch den demografischen Wandel bedingten Herausforderungen - nicht auf und werde damit den aktuellen Marktgegebenheiten in keiner Weise gerecht.

"Ein Medikationsplan auf Papier im Jahr 2016 entspricht nicht unserem Verständnis von einem digitalen Zeitalter im deutschen Gesundheitswesen, sondern die elektronische Verfügbarkeit für die Patienten - jederzeit und überall", konkretisiert EAMSP-Vorstand Olaf Heinrich die Bedenken der Versandapotheker.

Während der Gesetzentwurf zum Beispiel beim Medikationsplan zu restriktiv sei - nur Patienten, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel erhielten, hätten Anspruch auf einen Medikationsplan -, sei er an anderer Stelle zu unkonkret.

Es gebe zum Beispiel keinen Termin, bis wann die Betreibergesellschaft der E-Card gematik die technischen Verfahren und Komponenten der Authentisierung und der Durchsetzung der Zugriffsrechte auf die Daten des elektronischen Rezepts festlege.

Im europäischen Ausland gibt es laut EAMSP eine Vielzahl an erfolgreichen, patientenfreundlichen und sicheren Modellen. Diese würden aber offenbar nicht als geeignet angesehen, denn man konzentriere sich in dem Gesetzesentwurf auf Insellösungen.

Dabei könnte man von den Erfahrungen aus dem Ausland profitieren, denn Länder wie Dänemark und die Schweiz seien Deutschland auf dem Gebiet E-Health weit voraus.

"Wir hoffen, dass das deutsche E-Health-Gesetz noch optimiert wird, damit es dem System und allen Beteiligten Chancen eröffnet.

In seiner jetzigen Form reicht es nicht aus, um den Rückstand in diesem Bereich gegenüber anderen europäischen Ländern aufzuholen und die medizinische und pharmazeutische Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen zu verbessern", erklärt Klaus Gritschneder, ebenfalls im Vorstand des EAMSP.

Der Verband empfiehlt zum Beispiel einen Blick nach Dänemark. Dort liefen seit 1993 große Teile des Gesundheitssystems über das Portal sundhed.dk.

Patienten könnten mit einem Passwort zum Beispiel auf ihre Krankenakte oder Verschreibungen zugreifen, ebenso wie die Ärzte oder auch die Apotheker. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen