Urteil Verwaltungsgericht Berlin
Bei Verstoß gegen Masernimpfpflicht darf Gesundheitsamt Zwangsgeld verhängen
Eltern von Schulkindern, die nicht gegen Masern geimpft sind, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen. Der Aufbau einer Herdenimmunität sei wichtig, lautet die Begründung des Verwaltungsgerichts.